Frage geschrieben am 10.06.2009 10:20:57Betreff: Ehemaliger Mitbewohner verweigert Rückzahlung der Mietschulden
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 712
Folgendes Problem möchte ich Ihnen gerne schildern:
Ende 2005 gründete ich mit meinem damals besten Freund eine WG, gemeinsam haben wir den Mietvertrag unterschrieben welcher mir vorliegt. Das Geld für Miete und Kaution wollten wir uns teilen, da er jedoch nicht zahlen konnte habe ich ihm seinen Teil geliehen. Die Miete ging ebenfalls von meinem Konto ab, seinen Anteil (in etwa die Hälfte, nirgends vertraglich festgehalten) hat er mir wiederum monatlich auf mein Konto überwiesen. Dies jedoch eher unregelmäßig - 3 Monate wurden bezahlt, einer nicht, im 5 Monat dafür ein wenig mehr Geld und so weiter. Ich besitze lückenlos alle Kontoauszüge welche die Zahlungen, bzw Nicht- oder Mehrzahlungen belegen. Hieraus wird meiner Ansicht nach ersichtlich, dass er sich seiner Schulden bewusst war und bereits teilweis (durch die Mehrzahlungen) diese beglichen hat. Unter den Mehrzahlungen habe ich die Bezahlung der ersten Schulden, also Courtage und Kaution verstanden.
Bis zum Auszug Ende 2008 haben sich dennoch rund 2000 Euro Mietschulden angesammelt - welche er, wie er mir immer zugesichert hat, auf jeden Fall zurückzahlen wird. Einigen Bekannten gegenüber hat er Schulden mir gegenüber (jedoch nicht deren Höhe), sowie den Willen der Rückzahlung bestätigt.
Nun, 6 Monate und unzählige Aufforderungen meinerseits später verweigert er jedoch entgültig die Zahlung und reagiert nicht mehr auf meine Nachrichten - gegen einen kürzlich zugestellten Mahnbescheid hat er Einspruch ohne Begründung eingelegt.
Nun bleibt mir letztlich der Schritt zum Anwalt und somit vor Gericht.
Gerne möchte ich Sie nun bitten diesen Fall und meine Chancen vor Gericht ehrlich einzuschätzen um zu sehen ob sich das Mehrkosten-Risiko für solch ein Verfahren für mich auszahlen kann oder ob ich die 2000 Euro besser abschreiben muss.
Wie gesagt liegen folgende Fakten vor: Gemeinsam unterschriebener Mietvertrag, lückenlose Kontoauszüge welche die Zahlungshistorie belegen (u.a. auch geleistet Mehrzahlungen), sowie ggf. Zeugen die ein Schuldeingeständniss seinerseits (ohne Angabe der höhe) vor Gericht bestätigen müssten (sofern Sie nicht gegen den Mein-Eid verstoßen)
Weiterhin würde ich gerne wissen in welches Rechts- bzw. Fachgebiet solch ein Fall einzugruppieren ist, damit ich mir vor Ort einen entsprechend spezialisierten Anwalt suchen kann.
Vielen Dank im Vorraus!
Antwort geschrieben am 10.06.2009 18:31:46
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Rechtsanwalt Peter J. Rabauer
Josef-Zilken-Strasse 28, 50374 Erftstadt, Tel: 02235/99 41 21-0, Fax: 0180 5 233 633 05055
Fachanwalt Versicherungsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 14
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gerne beantworte ich Ihnen auf Basis Ihres Einsatzes und Ihrer Angaben den von Ihnen geschilderten Sachverhalt:
Sofern Sie - wie Sie schildern - den Mietvertrag beide unterschrieben haben, haften Sie auch beide gegenüber dem Vermieter auf Zahlung des Mietzinses. D. h. der Vermieter kann sich aussuchen, an wen er sich im Falle der ausbleibenden Miete hält.
Fraglich ist nun, inwieweit Ihnen hier ein Anspruch gegenüber Ihrem ehemaligen Mitbewohner zusteht, als dass Sie den überwiegenden Teil der Miete bezahlt haben. Hierzu bestimmt § 426 BGB, dass grundsätzlich gleiche Anteile geschuldet werden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Und hier sehe ich das Problem:
Sie schreiben, dass Sie beide jeweils die Hälfte haben zahlen wollen. Allerdings ist die gesamte Miete von Ihrem Konto geflossen. Hierin könnte also ein Richter den Nachweis dafür sehen, dass eben gerade nicht die Miete jeweils hälftig geschuldet war.
Andererseits hat Ihnen Ihr ehemaliger Mitbewohner zumindest anfangs die Hälfte erstattet und später ebenfalls Zahlungen geleistet. Zu Ihren Gunsten gehe ich auch davon aus, dass die Ihnen bekannten Zeugen bestätigen würden, dass Ihr Mitbewohner sich seiner Zahlungspflicht bewusst war und dies den Zeugen gegenüber (wenn auch nicht in der genauen Höhe) kundgetan hat.
Ob ein Gericht insofern aus den geschilderten Umständen davon ausgeht, dass Sie die Miete jeweils hälftig zahlen, kann leider nicht vorhergesehen werden. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Mitbewohner wäre da jetzt sicher hilfreich [vielleicht das nächste Mal gleich zum Anwalt ??? ;-)]. Chancen sehe ich auf jeden Fall, ob aber die Fakten für eine positive Entscheidung ausreichen, obliegt allein der Würdigung des jeweiligen Richters.
Allerdings wäre noch zu überlegen, ob bei Ihrem Mitbewohner überhaupt "etwas zu holen" ist. Bekanntlich nützt Ihnen das beste Urteil nichts, wenn der Schuldner = Ihr Mitbewohner mittellos ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit vorstehenden Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung ermöglichen konnte. Naturgemäß ist für eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes und vor allem möglicher Unterlagen erforderlich. Im Rahmen dieses Forums können sich meine Ausführungen jedoch lediglich auf Ihre Schilderungen stützen und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Sofern Sie einen anwaltlichen Beistand zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Erwägung ziehen, sollte dies eigentlich jeder Kollege umsetzen können. Nachdem es sich um eine eher allgemeine rechtliche Problematik handelt, muss es nicht unbedingt ein Fachanwalt für Mietrecht sein, schaden kann es aber nicht.
Vorsorglich darf ich noch darauf hinweisen, dass mit der Beauftragung eines Anwalts weitere Kosten anfallen.
Rechtsanwalt Peter J. Rabauer
auch Fachanwalt für Versicherungsrecht
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