Frage geschrieben am 08.01.2010 17:50:53
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Eheliche Gewalt
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1154Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
meine an Alzheimer erkrankte Mutter (78 Jahre) wird von ihrem Ehemann (91 Jahre, meinem Stiefvater), mit dem sie in einer Eigentumswohnung wohnt (beide zu je 50% Miteigentümer) immer wieder geschlagen. Meine Mutter schildert mir das so, dass er mit der Faust auf sie losginge. Das habe ich jetzt seit einem Jahr so in mehreren Telefongesprächen von ihr gehört, wenn es gerade wieder passiert ist. Da sie dement ist, diese Vorfälle also immer wieder vergisst, zeichne ich die Gespräche mit ihr zu Beweiszwecken auf. Ferner droht ihr Mann ihr immer wieder, sie aus der gemeinsamen Wohnung zu werfen. Einmal berichtete sie mir auch, dass er gedroht habe, sie umzubringen.
Ich habe auch einmal anlässlich meines Besuches in ihrer Wohnung selbst gesehen, wie er ihr bei einem Streit mit der Faust auf den Oberarm schlug. Sie rieb sich dann die Stelle und sagte, dass es weh getan hätte. Inzwischen verbietet er mir den Zugang zu ihrer Wohnung, da es auch seine Wohnung sei und er mich nicht mehr in der Wohnung sehen wolle. Ich weiß jetzt nicht, ob ich ohne seine Zustimmung die Wohnung betreten darf, um meine Mutter zu besuchen, oder ob ich mir das Besuchsrecht erst gerichtlich erstreiten muss.
Mein Stiefvater hat mich bereits im April 2009 als Verbrecher, hinterhältiger Gauner, Schmarotzer, Dieb, Versager usw. beleidigt, der seine Mutter gegen ihn aufhetzen würde. Ich war beim Hausarzt meiner Mutter, um ihn darüber zu informieren, was meine Mutter mitmacht. Er nannte meinen Stiefvater "uneinsichtig" und befürwortete eine vorübergehende Trennung der beiden.
Ich habe daher für teures Geld ein Reihenhaus angemietet, um meine Mutter zu mir holen zu können. Das Problem ist aber, dass sie in ihrer Eigentumswohnung bleiben möchte und die Faustschläge auch immer wieder vergisst. Sie hat halt kein Kurzzeitgedächtnis mehr, findet sich aber noch alleine in ihrem Umfeld zurück. Wenn ich aber mit ihr telefonisch einen Termin ausmache, an dem sie zu mir zu Besuch kommen soll, kommt sie nicht. Komme ich vorbei, um sie abzuholen, hat sie es wieder vergessen, dass wir es so ausgemacht haben, und sie sagt aus Furcht vor ihrem Mann, "heute geht es nicht".
Es geht immer so weiter: Kurz vor Weihnachten 2009 rief mich meine Mutter an und erzählte mir, dass er ihr wieder mit dem Rauswurf aus ihrer Wohnung gedroht habe mit der Begründung, er habe die Wohnung alleine gekauft (was nachweislich nicht stimmt und was er auch weiß). Am 04.01.2010 ging vormittags ein Anruf von ihr auf meinem Anrufbeantworter ein, auf dem zu hören ist, wie sich die beiden streiten, wie sie plötzlich heult und ihn anschreit, dass er sie immer schlagen würde (da hat er wohl gerade wieder zugelangt). Ich habe den Anruf abends, als ich nach Hause kam, abgehört, und sie deswegen angerufen, ob ich vorbeikommen solle. Nein, das wäre jetzt nicht nötig, so ihre Antwort. Ich sagte ihr dann, dass ich es nicht mehr länger mitansehen könne und ihren Mann nun wegen Körperverletzung anzeigen werde. Sie meinte, dass solle ich nicht tun, da er sonst denken würde, sie hätte mich dazu angestiftet. Es sei vielmehr am besten, wenn er endlich sterben würde.
Er ging dann ans Telefon. Ich schrie ihn an, dass ich ihn wegen der Körperverletzung anzeigen würde. Er stritt alles ab, behauptete, sie würde lügen, er hätte sie nicht geschlagen. Außerdem ginge mich das nichts an und ich solle mich nicht in seine Ehe einmischen. Er würde vielmehr mich anzeigen, weil ich ihm Geld gestohlen hätte (Hintergrund: Meine Mutter hatte mir vom gemeinsamen Ehegatten-Konto mal Geld geschenkt, was aber weniger als die Hälfte des Kontostandes war. Ich habe das Geld für die Anmietung und Einrichtung des Reihenhauses verwendet, da ich meine Mutter gerne zu mir nehmen möchte).
Soviel zur Ausgangslage, nun meine Frage: Ich möchte nun gegen den Stiefvater Strafanzeige wegen Körperverletzung erstatten, damit er merkt, dass er sich nicht alles mit meiner Mutter erlauben kann. Zum Beweis habe ich mehrere Aufnahmen von Telefongesprächen, in denen meine Mutter davon berichtet. Ist das anzuraten? Denn vermutlich wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt und er fühlt sich dann noch im Recht und glaubt, jetzt kann ihm keiner, nicht mal die Justiz. Ich halte ihn für altersstarrsinnig, vernünftigen Argumenten nicht mehr zugänglich, der glaubt, er hat immer Recht und in der Familie das alleinige Sagen.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 8.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 08.01.2010 18:50:27 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk
Markt 23, 07743 Jena, Tel: 03641/628272, Fax: 03641/628274
Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht, Baurecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 76
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unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und in Ansehung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Grundsätzlich ist nach Ihren Schilderungen der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Daher steht Ihrer Anzeige nichts im Wege.
Hinsichtlich der Telefonate können Sie diese der Polizei zur Nutzung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens übergeben. Ich gehe hierbei davon aus, dass Ihre Mutter in die Aufzeichnung eingewilligt hat.
Weiterhin könnte es sinnvoll sein, wenn Ihre Mutter Ihren Hausarzt, welcher die Verletzungen dokumentiert hat, von der Schweigepflicht entbindet, damit dieser als Zeuge in Betracht kommt.
Weiterhin sollten Sie auf Grund der Lebenssituation Ihrer Mutter, welche in dieser Art und Weise auch durch ihre Erkrankung bedingt ist, darüber nachdenken, ein Betreuungsverfahren anzustrengen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Entschätzung der Entwicklung des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens an dieser Stelle nicht prognostiziert werden kann.
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Abschließend erlaube ich mir, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Pietrzyk
Rechtsanwältin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.01.2010 20:02:16
Und wie kann ein Betreuer die eheliche Gewalt verhindern?
Und wie kann ein Betreuer die eheliche Gewalt verhindern?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 09.01.2010 18:36:16
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Sofern Ihre Mutter auf Grund ihrer gesundheitlichen Konstitution nicht in der Lage ist, die für ihre Gesundheit und ihr körperliches Wohlbefinden bedrohliche Umgebung zu verlassen oder eine entsprechende Entscheidung zu treffen, könnte ein bestellter Betreuer für einen Auszug Ihrer Mutter aus der Ehewohnung Sorge tragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Kristin Pietrzyk
Rechtsanwältin
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Sofern Ihre Mutter auf Grund ihrer gesundheitlichen Konstitution nicht in der Lage ist, die für ihre Gesundheit und ihr körperliches Wohlbefinden bedrohliche Umgebung zu verlassen oder eine entsprechende Entscheidung zu treffen, könnte ein bestellter Betreuer für einen Auszug Ihrer Mutter aus der Ehewohnung Sorge tragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Kristin Pietrzyk
Rechtsanwältin
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