Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema Einkommensteuererklärung.
Hallo,
Ich mache meine steuererklärung/Einkommensteuererklärung zum ersten Mal in meinem Leben. Ich bin ein Arbeitnehmer. Meine Einkünfte sind aus nichtselbstständiger Arbeit. Ich habe im Jahr 2010 im Ausland geheiratet. Meine Frau lebte bis zum ersten September 2010 im Ausland/Nicht Eu-Land. Sie ist dann nach Deutschland umgezogen und wurde uneingeschränkt steuerpflichtig , Sie bekam die steuerklasse V. (Sie hat selber keine Einkünfte)
Meine Fragen:
1- Eine Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting wäre für uns die günstigte Variante.
Vor dem Umzug meiner Ehefrau nach Deutschland hatte ich mehrere Unterhaltszahlungen an sie ins Ausland geleistet.
Ist es so, dass ich diese Unterhaltszahlungen nicht mehr als Außergewöhliche Belastung (Unterhalt an bedürftige Person) angeben kann, Da durch den Einzug/Umzug meiner Ehefrau nach Deutschland diese Unterhaltszahlungen nun von dem Zusammenveranlagung/Ehegattensplitting abgegolten sind??
Also ich kann nicht Zusammenveranlagung/ehegattensplitting wählen und gleichzeitig Unterhaltszahlungen(für den zeitraum vor ihrer Einreise nach geltend machen?? stimmt es?
2- Vor ihrer Einreise nach Deutschland und nach unserer Eheschließung habe ich sie 2 mal im Ausland besucht.
Besteht die Möglichkeit in der Steuererklärung diese Flugkosten im Rahmen einer Familienheimfahrt/Besuch abzusetzen?
