Ehegattennachzug
06.12.2011 13:39 |
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Ausländerrecht
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Meine (ukrainisch) Frau und ich (Deutscher) haben Anfang November in der Ukraine geheiratet.
Die im Rahmen des Ehegattennachzugs von meiner Seite erforderlichen Unterlagen wurden von der ALB angenommen. Nach Durchsicht, so habe ich die Mitarbeiterin verstanden, spricht erstmal nichts gegen eine Befürwortung eines Visums um Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Der elektronisch weitergeleitete Visumantrag (Deutsche Botschaft Kiew) wurde jedoch bereits mit einem Vermerk versehen, dass die Angaben meiner Frau Fragen aufgeworfen hätten. Die ALB teilte mir nach Erhalt der Unterlagen aus Kiew mit, dass eine gleichzeitige Befragung notwendig sei, Terminvorschlag Mitte Januar 2012, ohne Einzelheiten zu nennen.
Mein Reim darauf: Scheinehe wird unterstellt.
Ich möchte wissen:
a.) die Gründe für diesen (?) Verdacht - ist die Behörde zur Auskunft verpflichtet?
b.) ob ich bereits in dieser Phase gegen Art und vor allem Frist der Bearbeitung vorgehen kann und soll.
Ich meine z.B., die ALB hat die Möglichkeiten nicht ausreichend ausgenutzt sich von der Schließung einer "schutzwürdigen" Ehe zu überzeugen. Es gibt eine Vielzahl Zeugen, Fotos, Schriftverkehr von vor, während und nach der Hochzeit (mit Freunden und Verwnadten), welche die ALB nicht kennt.
2. Trennung 8 Wochen bis zur Befragung, über die Feiertage/Neujahr stellen eine Härte dar, die in keinem Verhältnis zur Erledigung dieser Formalität steht.
Welche Vorgehensweise empfehlen Sie?
Mit frdl. Grüssen
Trifft nicht Ihr Problem?
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