Ehefrau zieht mit Kindern einfach weg!?
01.02.2009 16:03 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Frage: meine Frau und ich Leben seit über einen Jahr
getrennt,jedoch am selben Ort.Beim Auszug aus dem
gemeinsamen Haus hat Sie unsere beider Kinder,heute 9 und 11 Jahre alt, mitgenommen. Es gab aber keinen Gerichts Beschluss über den Aufenthaltsort der Kinder. Meine Frau und ich haben dann eine Vereinbarung getroffen, dass die Kinder regelmäßig alle 2 Wochenenden zu mir kommen. Dies ist reibungslos abgelaufen. Nur in den Sommerferien (ich lebe in Bayern) gab es Probleme, Es wurde Wochen vor den Ferien vereinbart, dass die Kinder 2 Wochen bei mir Verbringen.
Meine Frau hat dann kurzfristig Ihre Urlaubsplanung geändert und dies genau auf die Wochen wo die Kinder bei mir sein sollten. Ich habe mich dann an das Jugendamt gewand. Diese Stelle teilte mir mit, dass Sie nichts dagegen tun können. Letztlich habe ich dann meine Kinder 6 Wochen nicht gesehen. Nun ist folgendes passiert. Am 29.01.09 habe ich von der Anwältin meiner Frau ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass meine Frau nach Rheinland-Pfalz( nähe Mainz) verzogen ist, die Kinder hat Sie mitgenommen. Es stellte sich heraus, dass meine Frau bereits am 28.01.09 abgereist ist. Mein Frau hat mir Ihr Vorhaben nicht mitgeteilt und hat mich auch nicht gefragt ob ich damit
einverstanden bin, die Kinder dabei mitzunehmen. Ich bin nicht
einverstanden das meine Kinder dort mit hingehen. Hier in Selbitz ist der Lebensmittelpunk meiner Kinder, hier sind Sie aufgewachsen haben Ihre Freunde hier auch beide Großelternteile leben hier und vor allem auch ich.Sie sind auch in Vereinen so wie im Kirchenchor tätig. Als Grund des Wohnortwechsels wurde angegeben, dass
meine Frau dort eine Arbeitsstelle antritt. Aber eine Arbeitsstelle hatte meine Frau auch hier. Der wahre Grund ist, dass Sie zu Ihren neuen Freund gezogen ist.
Ich befürchte, dass meine Kinder dort nicht glücklich sind, weil Sie
hier in Selbitz stark verwurzelt sind. Was kann ich tun, dass meine
Kinder wieder hier bei mir leben?
Es besteht Gemeinsames Sorgerecht. Ich bin der leibliche Vater der Kinder.









