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Ehefrau verstirbt, es gibt kein Testament die 5 gemeinsamen Kinder erben wie viel, dem Ehemann gehör


| 10.07.2012 14:14 |
Preis: 25,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.


| in unter 1 Stunde

Ehepaar besitzt gemeinsames Sparbuch (auf beide ausgestellt-Sparguthaben 15000,00 Euro).
Ehefrau verstirbt, es gibt kein Testament die 5 gemeinsamen Kinder erben wie viel?
Dem Ehemann gehört ja schon einmal die Hälfte??
Wenn der Ehemann den Kindern Ihren Anteil freiwillig auf das jeweilige Konto überweist ist das dann rechtlich OK oder muss man ein Amt aufsuchen??
Auf rasche Antwort hoffend verbleibe ich freundlich
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 320 weitere Antworten zum Thema:
Testament BGB Erben Kinder Zugewinngemeinschaft Ehefrau gemeinsamen
10.07.2012 | 14:44

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
529 Bewertungen
Sehr geehrte Frau S.,

wenn kein Testament vorliegt und die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, erbt zunächst der Ehegatte ein Viertel nach § 1931 BGB und ein weiteres Viertel nach § 1371 BGB, also insgesamt 1/2.

Die andere Hälfte wird dann gleich auf die Kinder verteilt, sodass jedem Kind eine Quote von 1/10 zusteht.

Wenn der Ehemann nunmehr den Erbteil auszahlt, sollte dies vorher von den Kindern schriftlich bestätigt werden, dass es sich bei der Zahlung um den Erbteil handelt und die Teilung des Erbes damit als abgeschlossen gilt.

Eine Behörde muss dabei nicht eingeschaltet sein.

Wenn Sie Hilfe bei der Formulierung benötigen sollten, können Sie mich gerne jederzeit ansprechen.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

Bewertung des Fragestellers 2012-07-10 | 15:03


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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
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