Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327992
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 01.02.2010 13:29:37

Ebooks lizenz gekauft mit Master Reseller Lizenz

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1642
Hallo,


ich habe vor ca. 1 Jahr ein DVD mit tausenden von ebooks Ratgebern, Menschgrafiken, etc. mit Master Reseller Lizenz auf eBay gekauft.

Sprich ich dürfte die DVD weiterverkaufen. Dies tat ich dann auch auf der Ebayplattform. (Gewerbeschein ist vorhanden)

Nach einigen Verkäufen, meldet sich der erste von dem ich sein ebook ohne gültige Lizenz verkauft hatte. Ich stellte sofort den Verkauf ein und habe Schadensersatz an diesen Autor bezahlt,
ich sagte allen, an die ich DVD verkauft hatte Bescheid, dass Sie keine Lizenz für diese DVD haben und somit diese DVD nicht nutzen dürfen, geschweige denn verkaufen.

Ein Jahr ging vorbei und jetzt hab ich wieder einen Brief erhalten mit einer Unterlassungserklärung/ Schadensersatz.
Anschein verkauft jemand diese DVD weiterhin, obwohl er dies nicht darf.
Was habe ich für Möglichkeiten dagegen an zugehen, ich kann doch jetzt nicht jedes Mal strafbar gemacht werden, wenn jemand diese DVD weiterverkauft, denn ich hab diese doch nicht zusammengestellt, sondern auch nur auf eBay erworben.

Bitte helfen Sie mir!


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 1.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 01.02.2010 13:46:32
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich bedarf es für die Klärung Ihres Problems eines Blicks in die von Ihnen beschriebene "Reseller Lizenz".


Ohne diese kann keine abschließende Klärung des Sachverhallts erfolgen.


Grundsätzlich haben Sie selbst eine eine DVD erhalten, vond er Sie ausgingen, dass diese DVD von Ihnen verkauft bzw. weitervertrieben werden darf.

Hat Ihnen gegenüber der Verkäufer den Eindruck erweckt bzw. Ihnen die DVD mit der Eigenschaft der Reseller Lizenz verkauft, so hat er sich Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht.


Grundsätzlich gilt nun für Sie zunächst herauszufinden:

a) welche Lizenz hat die streitgegenständliche DVD? wer ist Rechteinhaber?
b) ist der DVD Verkäufer für Sie noch greifbar? wenn ja, versuchen Sie Ihm gegenüber Kontakt aufzunehmen und den Fall zu schildern.


Sollten Sie über eine gültige Reseller Lizenz verfügen, so wäre die Abmahnung gegenstandslos.

Ist die Abmahnung hingegen korrekt ( Lizenz ist ungültig), so müsste die erneute Abmahnung konkret überprüft werden und v.a. die beiligende strafbewehrte Unterlassungserklärung ggfs. abgeändert werden. .

Ich muss Ihnen in der vorliegenden Angelegenheit empfehlen die von Ihnen getätigten Rechtsgeschäfte anwaltlich vor Ort untersuchen zu lassen und ggfs. diese Anwälte tätig werden zu lassen.


Gerne kann ich Ihnen eine auf Ihr Rechtsproblem spezialisierte Kanzlei in Berlin empfehlen.


Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.


Mit freundlichen Grüßen




Michael Bauer
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 01.02.2010 13:58:54

Die Lizenz würde mir so überreicht:


RESELLER LIZENZ für das Creating Abundance
Verkäufer:
"hier stehen die Kontaktdaten vom Verkäufer, wo ich diese DVD gekauft habe" (diese würde dann auf meinem Namen geändert, da ich ja die Lizenz erworben habe, das ich diese DVD verkaufen darf)


1.Allgemeines

Dies ist ein Abkommen zwischen Ihnen als Lizenznehmer und dem o.g. Verkäufer.
Durch den Kauf des Produktes erklären Sie sich mit diesem Lizenzabkommen einverstanden.
Die Lizenz ist nur gültig, wenn Sie den Nachweis über einen legalen Kauf führen können.
Durch den Kauf der Lizenz erkennen Sie sämtliche Bedingungen und Konditionen dieses
Lizenzabkommen an.
Lesen Sie dieses Abkommen bitte deshalb sorgfältig durch.

Der Verkäufer erteilt dem Lizenznehmer hiermit eine Master-Lizenz.
Diese eine Lizenz berechtigt Sie für den Verkauf/Wiederverkauf des gekauften Produktes.
Es ist dem Käufer somit gestattet, das Ebook/die Software zu vervielfältigen.
Alle Dateien werden im lauffähigen Zustand geliefert. Der Verkäufer gewährt keine Garantie in Bezug auf Bedienung und Funktionsfähigkeit des Ebooks/der Software.

Der Verkäufer übernimmt generell und ohne Einschränkung keinerlei Haftung für Funktionstüchtigkeit, Eignung für bestimmte Zwecke oder andere Schadens- und Ersatzansprüche, die sich aus der Nutzung des Ebooks/der Software unmittelbar oder mittelbar ergeben. Der Lizenznehmer erkennt dieses ausdrücklich an und erklärt sich mit diesem Haftungsausschluss einverstanden.

Dieser Haftungsausschluss gilt gleichfalls für die Zulieferer/Subunternehmer des Verkäufers
In einigen Staaten bzw. Rechtsgebieten ist der Ausschluss oder die Beschrankung von Schäden bzw.~ Folgeschäden nicht zugelassen oder es ist der Ausschluss von
Garantiebeschränkungen oder Beschränkungen der Geltungsfrist der Garantie verboten, so dass die oben aufgeführten Beschränkungen möglicherweise keine Gültigkeit besitzen. In diesem Fall erteilt der Verkäufer keine Lizenz.
Bei einem Verstoß gegen diesen Lizenzvertrag kann die erworbene Lizenz jederzeit zurückgezogen und für nichtig erklärt werden.

Es werden keine geleisteten Zahlungen für erworbene Lizenzen erstattet.
Hiermit erteilt der Verkäufer dem Käufer eine Reseller-Lizenz zu den oben aufgeführten Bestimmungen. Diese Lizenz/en ist/sind rechtsgültig und tritt/treten sofort mit der Aushändigung dieses Schreiben in Kraft.

Als Lizenzcode gilt Ihre E-Mail-Adresse, die so einmalig ist wie ein Fingerabdruck ist.

"Name vom Verkäufer, wo ich die DVD Gekauft habe"
"Ebayname wo ich die DVD gekauft habe"
_________________________________________

Jetzt habe ich die Lizenz umgeändert auf meinem Namen, da ich ja diese DVD weiterverkauft habe.

Ich selbst habe eine AnwaltCard von Concordia mit folgenden Versicherungsschutz
"- Grundversicherung für Gewerbe und freie Berufe nach § 24 Abs. 1, 2, 4, 5 und 7 ARB
- Ergänzungs-Rechtschutz"

würde diese Versicherung greifen, da es ja um eine Gewerbelich Angelgeheit handelt?

Wäre nett wenn Sie mir einen Anwalt in Berlin vermitteln können.


Wie stehen meine Chancen, muss ich jetzt zehntausende von Euros an Schadensersatz + Anwaltskosten/ Gerichtskosten leisten?

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 01.02.2010 14:19:01

Sehr geehrter Fragesteller,


ich werde Ihnen die nächsten Minuten eine Email mit den Kontaktdaten einer Berliner Kanzlei schicken.


Bitte wenden Sie sich an diese Kollegen und schildern Sie dort Ihr Problem.

Zunächst sollten Sie sich vorab in einem Beratungsgespräch über Risikien und Erfolgsaussichten einer etwaigen anwaltlichen Tätigkeit informieren lassen.

Ob die Kosten für diese Beratung und einer evtl. Folgetätigkeit von Ihrer Rechtsschutz übernommen werden müssen Sie mit Ihrer RSV klären. Das Kostenrisikio wird Ihnen der Kollege aus Berlin verdeutlichen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich auch per Email zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Michael Bauer
Rechtsanwalt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Internetauktionen letzten Monat:

5
beantwortete Fragen
123recht.net ist Rechtspartner von:

327992
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94114
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Ebooks   lizenz   gekauft   Master   Reseller   Lizenz