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Frage geschrieben am 13.01.2011 22:25:17

Ebayverkäufer fordert über Inkasso Unternehmen ungerechtfertigt !

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1381
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 73 weitere Antworten zum Thema Inkasso.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage : Am 01.06.2010 habe ich bei eBay (von einem gewerblichen Anbieter) per Vorkasse einen Artikel für 20,49 Euro ersteigert.
Ein paar Tage später, als ich die Bankdaten zur Überweisung notieren wollte,merkte ich,dass ich in den Ebay-Account wegen einer Sperrung nicht mehr reinkam. Ich schrieb den Anbieter daraufhin 3 oder 4 Mal von meiner E-Mailadresse an seine E-Mailadresse an, mit der Bitte mir für den ersteigerten Artikel die nötigen Bankdaten zukommen zu lassen,damit ich den Artikel überweisen könnte. Daraufhin bekam ich nie eine Antwort. 4 Wochen später traf eine automatische Mahnung von dem Anbieter ein (auf meine E-Mailadresse). Da ich zu dem Zeitpunkt davon ausging,dass der Verkäufer kein Interesse mehr an der Transaktion hatte,hab ich nicht mehr regelmäßig die Mails abgerufen und diese Mail erst einíge Zeit später per Zufall gelesen.
Nun, ein halbes Jahr später kommt mir eine Mahnung von Mediafinanz, Forderungsmanagement, Vertragspartner der Schufa ins Haus. Der Anbieter hat seine offene Forderung von 20,49 Euro plus diversen "vorgerichtlichen Inkassogebühren",plus Mahnkosten, plus Kontoführungsgebühren von Mediafinanz nach einem halben Jahr von mir gefordert. Die Summe,die nun Zustande kam ist fast das Vierfache ! Ich habe den Anbieter per Einschreiben mit Rückschein angeschrieben und ihm die Umstände erklärt,warum eine direkte Zahlung nicht möglich war. Zusätzlich 2 E-Mails schrieb ich an seine E-Mailadresse und 1 E-Mail an Mediafinanz und erklärt,warum ich nicht umgehend vor einem halben Jahr zahlen konnte. Auch habe ich mit der hiesigen Polizei telefoniert,da ich allmählich glaube,dass es sich um einen Trickbetrüger handelt,der chronisch auf Mails und Briefe nicht antwortet und stur seine Forderung über Mediafinanz fordert. Anhand seines Ebay-Profils konnte ich lesen,dass es vielen Käufer genauso ging, nämlich : keinerlei Reaktionen auf Mails ! Jetzt bekam ich wieder eine Forderung von Mediafinanz und ich möchte Sie hiermmit bitten mir zu helfen,denn ich finde diese Forderung nicht gerechtfertigt !
Mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 13.01.2011 22:48:45
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Wenn der Verkäufer Sie vor Einschaltung des Inkassounternehmens nicht in Verzug gesetzt hatte, so kann er die daraus entstandenen Kosten nicht von Ihnen ersetzt verlangen.

Der Ersatz von Rechtsverfolgungskosten gegen den Vertragspartner kann nur gefordert werden, wenn diese Kosten aufgrund des Verzuges angefallen sind, also wenn hier der Verkäufer aufgrund der nicht erfolgten Zahlung eine Mahnung an Sie versandt hat auf die Sie nicht reagiert haben und deshalb das Inkassounternehmen eingeschaltet hat.

Vorliegend konnte die Mahnung aber keine Verzugswirkung entfalten, da Sie gar nicht in der Lage waren, eine Zahlung zu erbringen. Nach dem geschilderten Sachverhalt hat Ihnen der Verkäufer seine Bankverbidnung nicht mitgeteilt. Daher ist davon auszugehen, dass Sie nicht in Verzug geraten sind und daher auch kein Ersatzanspruch hinsichtlich der angefallenen Rechtsverfolgungskosten bestehen kann.

Ungeachtet dessen dürfte hier immer noch ein wirksamer Vertrag vorliegen. Daher müssen Sie die Zahlung des Kaufpreises erbringen.

Sie sollten den Kaufpreis zahlen und die Lieferung der Ware fordern. Wenn ein Mahnbescheid eingehen sollte, sollten Sie sofort Widerspruch einlegen.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.01.2011 23:45:37

Vielen herzlichen Dank für Ihre freundliche und ausführliche Antwort ! Nun habe ich noch eine letzte Frage :
In dieser automatischen Mahnung des Verkäufers,die 4 Wochen später eintraf,die ich aber erst Monate später gelesen habe,weil ich nicht mehr davon ausging,dass er Interesse an dem Verkauf hatte, stand ganz unten (leider doch)seine Bankverbindung. Auf meine 3-4 maligen Mailanfragen hat er, wie ich schon erwähnte, mir jedoch nie seine Bankverbindung zukommen lassen.

Ist jetzt Ihre erste Antwort durch dieses wichtige Detail,was ich erst Monate später gelesen habe, hinfällig ? Ist nun die gesamte Forderung von Mediafinanz gerechtfertigt ? Was würden Sie mir raten ?
Vielen herzlichen Dank für Ihre freundliche Antwort !
MFG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.01.2011 09:34:48

Somit ist davon auszugehen, dass Sie bei Einschaltung des Inkassounternehmes im Verzug waren. Immerhin war zwischen Mahnung und Tätigwerden des Inkassounternehmes bereits ein halbes Jahr vergangen. Ich gehe dabei davon aus, dass sie nach § 286 Abs. 2,3 BGB in Verzug geraten sind.

In diesem Fall dürften Sie zum Ersatz der Rechtsverfolgungskosten verpflichtet sein.

Um Weiterungen zu vermeiden sollten Sie zahlen.

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