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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe per Sofortkauf 15 Artikel von 4 verschiedenen Auktionen des selbigen eBay Händlers per Sofortkauf von einem Preis per Stück für 26,95€ erworben.
Nunmehr teilte mir der Händler per Email mit,
Hallo,
leider können wir das Angebotene Produkt nicht liefern, das das Angebot einen Fehler enthielt.
Der Preis enthielt einen Fehler Der Preis sollte 75,95 lauten.
Wir werden die gezahlten Beträge selbstverständlich ersetzen.
Wenn Sie jedoch den Artikel doch haben möchten können wir Ihnen diese zu einem Preis von 50,- je Artikel anbieten.
Desweiteren Antwortete er:
Sehr geehrter Herr,
die anderen Auktionen wurden gestern Abend sofort entfernt /geändert leider ist es uns nicht möglich dies zu dem Preis abzugeben !
wir haben eBay auch sofort benachrichtigt!
Genauso wie sie gleich nach dem kauf !
Es tut uns leid wie schon gestern in der Mail mitgeteilt!
Ihre paypal Zahlung wurde ebenfalls sofort zurückgebucht !
mit freundlichen Grüßen
Ich habe alle Auktionen von dem Händler aufgekauft bzw per Sofortkauf erworben. Der Händler hat alle Helikopter zu einem höheren Preis neu eingestellt bei Ebay.
Die Ebaymeldung zu mir, ob ich die Transaktion abbrechen möchte habe ich abgelehnt. Das Angebot wurde werder vorzeitig beendet noch herausgenommen.
Ich habe dem Händler per Einschreiben-Email mitgeteilt, das ich an meinem Vertrag festhalten werde und Ihm einen 14 Tagesfrist gesetzt zur ordentlichen Kostenaufstellung für alle Helikopter incl. Versand damit ich meine Waren umgehend bezahlen kann und geliefert bekomme. Die EinschreibEmail wurde bis dato heute noch nicht abgeholt!
MfG
Antwort geschrieben am 13.08.2010 11:45:18 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Marcus Bade
Hogenestweg 17a, 12353 Berlin, Tel: (030) 850 750 64, Fax: (030) 850 750 65
Strafrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 163
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Ihre Anfrage beantworte ich anhand des dargestellten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Offensichtlich geht der Verkäufer davon aus, dass hier noch kein Vertrag zustande gekommen sei. Hier ist er jedoch im Irrtum.
Mit dem Zuschlag als Höchstbietender bei einer Auktion bzw. mit dem Klick auf den Button "Sofort kaufen" kommt ausweislich der Ebay-AGB ein Kaufvertrag zustande. Da es sich bereits bei dem Einstellen des Artikels um ein verbindliches Angebot handelt.
Auch eine Anfechtung wegen Irrtums gemäß § 119 I BGB scheidet hier meiner Ansicht nach aus.
Sie haben also nach wie vor einen Anspruch auf Durchführung des Kaufes, dass heißt auf Lieferung der erworbenen Artikel zu dem Preis, der dem "Sofort Kaufen" Angebot zum Zeitpunkt Ihres Klicks auf den Button zugrunde lag.
Sollte der Verkäufer die Lieferung zum ursprünglichen Preis weiterhin ablehen, empfehle ich Ihnen die Einschaltung eines Anwalts vor Ort.
Ich hoffe, Ihnen einen Einblick in die Rechtslage verschafft zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Bade
Rechtsanwalt
Marcus Bade
Hogenestweg 17a
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Fax: 030 85075065
rechtsanwalt(at)ra-bade.de
http://www.ra-bade.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.08.2010 14:51:44
Hallo,
ich habe dem Ebayhändler eben per Brief Einschreiben mit einer 14 Tages Frist aufgefordert, mir die komplette Rechnungsaufstellung incl. Versandkosten zukommen zu lassen, damit ich schnellstmöglich bezahlen kann und meine Ware erhalte.
Ich habe Ihm auch mittgeteilt, das ich festgestellt habe das er die Artikel wieder unter neuer Aktion und mit neuem Preis eingestellt hat. Falls er demnach nach Verkauf dieser Autionen meine nicht mehr liefern kann, ihm zum ausggleich des Differenzbetrages hingewiesen.
MfG
Hallo,
ich habe dem Ebayhändler eben per Brief Einschreiben mit einer 14 Tages Frist aufgefordert, mir die komplette Rechnungsaufstellung incl. Versandkosten zukommen zu lassen, damit ich schnellstmöglich bezahlen kann und meine Ware erhalte.
Ich habe Ihm auch mittgeteilt, das ich festgestellt habe das er die Artikel wieder unter neuer Aktion und mit neuem Preis eingestellt hat. Falls er demnach nach Verkauf dieser Autionen meine nicht mehr liefern kann, ihm zum ausggleich des Differenzbetrages hingewiesen.
MfG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 13.08.2010 15:07:13
Sehr geehrter Fragesteller,
leider ist für mich aus Ihrem Nachtrag keine konkrete Frage erkennbar.
Wenn Sie eine konkrete Nachfrage haben, dann formulieren Sie diese doch bitte um und kontaktieren Sie mich per E-Mail. Ich beantworte Ihre Frage dann gerne auf diesem Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Bade
Rechtsanwalt.
Sehr geehrter Fragesteller,
leider ist für mich aus Ihrem Nachtrag keine konkrete Frage erkennbar.
Wenn Sie eine konkrete Nachfrage haben, dann formulieren Sie diese doch bitte um und kontaktieren Sie mich per E-Mail. Ich beantworte Ihre Frage dann gerne auf diesem Weg.
Mit freundlichen Grüßen
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