ich hätte gerne etwas gewusst, da ich einem Freund helfen möchte.
Mal folgendes angenommen:
Derjenige betrügt über eBay Kunden und begeht damit Betrug, bekommt also das Geld, versendet aber keine Waren. Die Käufer der Artikel erstatten also Anzeige. Es geht sagen wir um ca. 10.000 Euro.
Was genau wird passieren, wie läuft soetwas danach ab und was passiert demjenigen, angenommen, er ist Ersttäter und war noch nie auffällig. Auch der zeitliche Ablauf, wie lange dauert es, bis derjenige bestraft werden kann?
Danke,
Grüsse.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 20.4.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 20.04.2009 15:41:40 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 209
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Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Angaben und des von Ihnen ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:
Nach Ihrem Sachverhalt wird auf die Strafanzeigen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zumeist werden insbesondere bei ebay-Betrugstaten häufig auch Hausdurchsuchungen vorgenommen bei welchen die jeweiligen PC´s beschlagnahmt und später ausgewertet werden. Es folgt eine Beschuldigtenvernehmung welche jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht wahrgenommen werden sollte.
Bei dem von Ihnen beschriebenen sehr umfangreichen Schaden von 10.000 € ist dringend anzuraten einen Verteidiger zu beauftragen, da insbesondere wenn die einzelnen Taten Schäden von 50-100 € (je nach Gericht) übersteigen, eine gewerbsmäßige Handlung angenommen wird welche mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten für jeden einzelnen Fall geahndet wird.
Je nach Verlauf des Ermittlungsverfahrens wird dann Anklage erhoben oder möglicherweise ein Strafbefehl erlassen. Ohne konkretere Kenntnis der einzelnen Taten, ist insbesondere sofern die Voraussetzungen eines gewerblichen Betruges vorliegen von einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf bis 18 Monaten auszugehen.
Allein aus diesem Grunde ist die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt zu einem möglichst frühen Verfahrensstadium unerlässlich. Möglicherweise kann durch ein Geständnis vor vollständiger Tatentdeckung noch ein nicht unerheblicher Rabatt auf die Strafe herausgeholt werden.
Die oben benannte Freiheitsstrafe wird aller Voraussicht nach zur Bewährung ausgesetzt werden, da keine Vorstrafen vorhanden sind.
Von dem zeitlichen Aspekt her ist schwierig zu sagen wielange das gesamte Verfahren bis zum Urteil dauert. Dies hängt insbesondere von der Ermittlungsgeschwindigkeit der Polizei ab und von der Anzahl der Fälle die überprüft werden müssen. Üblicherweise werden aber zwischen Tatentdeckung und Strafbefehl bzw. Verhandlung nicht mehr als 6 Monate liegen. Durch Rechtsmittel Berufung und Revision wird dieser Zeitraum natürlich erheblich überschritten werden.
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Tel. 0761/2967880
Fax 0761/29678810
Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de
www.erbfall.eu
www.doppelbesteuerung.eu
www.umsatzsteuerkanzlei.de
www.hs-rechtsanwaelte.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.04.2009 20:52:49
Ich danke Ihnen sehr für die Einschätzung, da ich mir große Sorgen mache möchte ich noch etwas zum Verständnis nachfragen - Sie meinten, es wäre hilfreich, geständig zu sein - sollte er sich also am Besten direkt einen Anwalt zu Rate ziehen und seine Tat gestehen? Da ich nachgefragt habe, handelt es sich um genau zu sein um 7900.- Euro Schaden - an 16 Personen.
Er bereut die Tat im Nachhinein absolut und ist sich seiner Schuld auch bewusst, ich hoffe, es gibt dafür eine nicht zu hohe Strafe.
Ich danke Ihnen sehr für die Einschätzung, da ich mir große Sorgen mache möchte ich noch etwas zum Verständnis nachfragen - Sie meinten, es wäre hilfreich, geständig zu sein - sollte er sich also am Besten direkt einen Anwalt zu Rate ziehen und seine Tat gestehen? Da ich nachgefragt habe, handelt es sich um genau zu sein um 7900.- Euro Schaden - an 16 Personen.
Er bereut die Tat im Nachhinein absolut und ist sich seiner Schuld auch bewusst, ich hoffe, es gibt dafür eine nicht zu hohe Strafe.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.04.2009 07:08:13
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kann die Vorgehensweise, ob und welche Teile geständig eingeräumt werden, erst nach erfolgter Akteneinsicht erfolgen, da erst dann klar ist, welche Taten entdeckt oder bald entdeckt sind.
Bei den sogenannten ebay-Betrügen ist es meist so, dass relativ einfach für die Ermittlungsbehörden eine umfangreiche Aufklärung erfolgt, so dass ein Geständnis in vielen Fällen hilfreich ist.
Dies sollte aber unbedingt vorab mit einem Verteidiger besprochen werden, insbesondere weil die nun von Ihnen angegebene Schadenshöhe und Anzahl der Taten auf gewerbsmäßigen Betrug hindeutet, der wie oben gesagt mit einer erheblichen Mindeststrafe geahndet wird.
Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Haberbosch
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kann die Vorgehensweise, ob und welche Teile geständig eingeräumt werden, erst nach erfolgter Akteneinsicht erfolgen, da erst dann klar ist, welche Taten entdeckt oder bald entdeckt sind.
Bei den sogenannten ebay-Betrügen ist es meist so, dass relativ einfach für die Ermittlungsbehörden eine umfangreiche Aufklärung erfolgt, so dass ein Geständnis in vielen Fällen hilfreich ist.
Dies sollte aber unbedingt vorab mit einem Verteidiger besprochen werden, insbesondere weil die nun von Ihnen angegebene Schadenshöhe und Anzahl der Taten auf gewerbsmäßigen Betrug hindeutet, der wie oben gesagt mit einer erheblichen Mindeststrafe geahndet wird.
Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
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