Frage geschrieben am 04.03.2010 19:29:14
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ebayauktion Markenrechtsverletzung - ja oder nein??
Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1313Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich wüsste gerne, ob ich eine Markenrechtsverletzung (bekannter Schmuckhersteller) anhand meiner Artikelbeschreibung/Fotos/Suchbegriff begannen habe oder ob meine Auktion so bleiben darf?
Viele Grüße
Antwort geschrieben am 04.03.2010 19:52:37 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner
Jacobstraße 8 - 10, 04105 Leipzig, Tel: 0341/4925 00-01, Fax: 0341/4925 00-09
Strafrecht, Vertragsrecht, allgemein, Internet und Computerrecht, Mietrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 15
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auf der Grundlage Ihrer Angaben möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Auch ohne Ihre Auktion zu kennen, lassen sich folgende Hinweise betreffend die Verwendung von Markennamen bzw. Herstellerangaben geben.
Bei der Verwendung von solchen Angaben, egal ob bei Fotos, Beschreibung oder in den Suchbegriffen sollte stets darauf geachtet werden, dass diese herkunftshinweisend verwendet werden.
D.h. Sie sollten den Markennamen nur verwenden, wenn dieser die Herkunft des Produkts beschreibt.
Dabei genügt laut einem Urteil des OLG Frankfurt, 6 U 252/04 („Cartier“) bereits die Verwendung des Markennamens in den Suchbegriffen, so wurde daraus schon eine herkunftshinweisende Verwendung der Marke bejaht und darin eine Markenverletzung gesehen, da es sich nicht um das gesuchte Markenprodukt handelte.
Ich hoffe mit meinen Antworten eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Baumgärtner
Rechtsanwalt
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Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 04.03.2010 20:16:01
Aufgrund Ihres Hinweises, dass die verwendeten Marken lediglich der Verdeutlichung der Kompatibilität des angebotenen Schmuckstücks dienen, wird wohl ausreichend deutlich, dass die Markenverwendung nicht als Hinweis auf die Herkunft der angebotenen Perle dienen soll und somit keine Markenrechtsverletzung vorliegt.
Aufgrund Ihres Hinweises, dass die verwendeten Marken lediglich der Verdeutlichung der Kompatibilität des angebotenen Schmuckstücks dienen, wird wohl ausreichend deutlich, dass die Markenverwendung nicht als Hinweis auf die Herkunft der angebotenen Perle dienen soll und somit keine Markenrechtsverletzung vorliegt.
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