Ebay: um den Kaufpreis geprellt
| 10.06.2012 15:13 |
Preis: 35,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 35,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Marksen Ouahes
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im November 2011 habe ich in einem Internetauktionshaus eine Reihe von Gegenständen eingestellt, u.a. einen Computer (Server). Vereinbart war in allen Auktionen eine Zahlung per Bank-Überweisung. Der Server und alle anderen Dinge wurden auch versteigert.
Damit ich nicht mehrmals zur Post fahren muss habe ich nach einigen Tagen alle Waren in einem Rutsch verschickt - versichert und nachverfolgbar .
Schließlich erhielt ich von allen Bietern auch das Geld überwiesen, bis auf den Betrag für den Server.
Daraufhin habe ich dem Meistbietenden über die Ebay-Funktion nochmals die Kontodaten geschickt.
Als Ende November immer noch keine Zahlung vorlag habe ich über eBay eine Nachricht mit Fristsetzung bis Mitte Dezember geschickt,
Leider kam auch darauf hin weder eine Reaktion noch eine Zahlung.
Hier meine Fragen:
War es zulässig den Server bereits vorab ohne Erhalt der Zahlung zu verschicken?
Ist eine Fristsetzung per Nachrichtenfunktion des Auktionshauses in diesem Fall einem Brief gleichzusetzen?
Würde der Käufer auch die Kosten für diese Rechtsberatung tragen müssen?
Mein Wunsch wäre es, einen Anwalt mit der Verfolgung meiner Interessen diesbezüglich zu beauftragen. Bitte antworten Sie daher nur auf die Frage wenn Sie für eine Beauftragung in diesem Fall (wie geschildert) zur Verfügung stehen.
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen,
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