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 www.frag-einen-anwalt.de » Kaufrecht » Funktionierende Uhr auf eBay verkauft, nun sagt...

Funktionierende Uhr auf eBay verkauft, nun sagt Käufer sie sei defekt, was tun?


04.06.2012 10:00 |
Preis: 25,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin


| in unter 1 Stunde

Guten Tag :) Ich habe folgendes Problem und zwar bin ich Verkäufer bei eBay und habe dort vor kurzem eine von Thomas Sabo angeboten . Desöfteren schrieb mich eine Person an und wollte das Geschäft ausserhalb von Ebay machen , da ich zu dem Zeitpunkt einen kleinen Finanziellen Engpass hatte , habe ich mich darauf eingelassen und die Uhr für 165 Euro verkauft . Alles war so weit i.o der Käufer überwies , hinterliess mir bei ebay eine Nachricht mit ihrer Adresse und nach Zahlungseingang habe ich die Uhr direkt , versichert Versendet , die Uhr hatte sie laut DHL am 23.Mai erhalten . Am 30 Mai sieben Tage später !!!! Meldet sie sich nun und behauptet die Uhr wäre nicht Original dazu wäre der Chronograpg kaputt , dabei habe ich die Uhr vor Versand auf Funktionalität geprüft und es funktionierte alles , desweiteren verdutzt mich , das sie sich 7 Tage später erst meldet . Sie will nun ihr Geld zurück und droht mir mit einem Anwalt . Zu der gibt es folgendes zusagen , sie war ein Geschenk meiner Mutter an mich , da mir die Uhr aber nicht gefielt , wollte ich sie weiter veräussern . Der Käufer hat von mir keinerlei Daten ausser natürlich , die Kontodaten der Bank und meinen Namen meine Adresse hat sie jedoch nicht . Ich habe sie natürlich eingehend gefragt wie es könne das die Uhr kaputt sei , und ihr trotzdem angeboten , die uhr zurück zunehmen , habe ihr angeboten sie solle mir die uhr zurück schicken , und ich würde ihr dann den betrag überweisen , das will sie aber nicht , sie will erst das Geld .... Und das ist mir zu suspekt , nachher habe ich meine uhr und mein geld weg ..... Frage was hat die Käuferin für Möglichkeiten ? Kann sie an meine Daten kommen ? Hat sie rechtlich überhaupt was in der Hand da ich ihr ja die Rücknahme unter den genannten Vorraussetzungen angeboten habe ....LG
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 107 weitere Antworten zum Thema:
Ebay defekt Käufer verkauft
04.06.2012 | 10:21

Antwort

von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
633 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Der Käufer muss beweisen, dass die Uhr mangelhaft ist und dass der mangel schon vorlag, als Sie dei Uhr verschickt haben.

Wenn Sie in der Auktion die Gewährleistung ausgeschlossen haben, müssen Sie sich aber keine Sorgen machen.

Gern teilen Sie mir den Link oder die Auktionsnummer mit, dann kann ich mal nachschauen und im Rahmen der Nachfrage ergänzend Stellung nehmen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 036412671047
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Jena

633 Bewertungen
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