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Frage geschrieben am 06.02.2012 16:17:21

Ebay Verkauf einklagen - Adressermittlung

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € 33,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 974
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 244 weitere Antworten zum Thema Ebay.
Hallo,

am 3.11.11 endete meine Auktion des Artikels HTC Desire (Smartphone) bei Ebay. Dieses wurde durch einen Käufer ersteigert.
Am 4.11.11 meldete sich der Käufer per Nachricht über Ebay, er könne den Artikel derzeit nicht bezahlen und möchte den Kauf rückgängig machen.
Diesem Wunsch habe ich jedoch nicht entsprochen.
Stattdessen sendete ich am 9.11.11 eine Mahnung mit Zahlungsfrist per Post als Einschreiben an die bei eBay hinterlegte Adresse des Käufers. Dieses kam allerdings als unzustellbar, da Empfänger unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln sei, an mich zurück. Daraufhin sendete ich dasselbe Schreiben per Nachricht über Ebay am 2.12.11 an den Käufer mit zusätzlicher Bitte, mir die aktuelle Postanschrift zukommen zu lassen.
Der Käufer reagierte bisher nicht.
Im Mitgliedsprofil des Käufers auf Ebay ist zu sehen, dass dieser am selben Tag (3.11.11) ein weiteres HTC Desire bei einem anderen Verkäufer ersteigert hat. Zum Verkäufer der Auktion nahm ich über Ebay Kontakt auf, schilderte meinen Fall und fragte, ob der Verkauf tatsächlich geklappt hat. Dieser antwortete mir, dass auch er eine Nachricht des Käufers erhalten habe, welche sich mit dem Inhalt der Nachricht an mich deckte. Dieser Verkäufer jedoch entsprach dem Wunsch des Käufers und brach den Kauf bei Ebay ab.
Am 23.12.11 wandte ich mich an die örtliche Polizeidienststelle und gab eine Anzeige wegen dem Vorwurf des Betruges gegen den Käufer auf. Daraufhin erhielt ich am 9.1.12 Post von der örtlichen Staatsanwaltschaft. Darin hieß es, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt sei. Weiter hieß es, dass Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt worden sei. Ebenso wurde ausgeführt, dass es sich bei der Weigerung der Zahlung um keinen Betrug, sondern um eine zivilrechtliche Angelegenheit handle.
Da mir die Person jedoch bekannt ist, nur die Anschrift nicht und ich finanziellen Schaden durch den Wertverlust des Smartphones und Ebayverkaufsprovision erlitten habe, habe ich bei der Generalstaatsanwaltschaft Einspruch eingelegt. Momentan läuft das Verfahren.
Meines Wissens nach benötigt man für den Zivilprozess eine ladungsfähige Anschrift des Gegners. Welche Möglichkeiten gibt es über die Anzeige hinaus, an die Anschrift des Käufers zu gelangen?
Wie beurteilen Sie die Aussichten eines Zivilverfahrens gegen den Käufer?

Weitere Dokumente (bspw. unzustellbare Mahnung, Nachrichten über Ebay, Screenshots der Auktion) liegen mir vor und können bei Bedarf gern zur Verfügung gestellt werden.

Vielen Dank
Jume


Antwort geschrieben am 06.02.2012 16:52:41
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
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Sehr geehrte Ratsuchende,

ihre Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt.

Die Adressermittlung kann sich als schwierig erweisen, da bereits der Name falsch sein kann.

Sie können sich an eBay wenden, da ein vertragswidriges Verhalten des Käufers vorliegt.

Möglicherweise führen eigene Recherchen in sozialen Netzwerken weiter.

Über das Einwohnermeldeamt kann versucht werden, die aktuelle (Melde-)Anschrift zu ermitteln.

Wenn eine ladungsfähige Anschrift ermittelt werden kann, können Sie erfolgreich den Kaufpreis bzw. - wenn Sie wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten - Schadensersatzsprüche geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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