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Ich habe einen Artikel bei eBay für 20€ verkauft und der Käufer behauptet das Gerät sei nicht funktionsfähig. Ich habe angeboten das Gerät zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.Wie geht die Abwicklung? Käufer schickt das Gerät zurück und erhält sein Geld oder der Verkäufer erstattet zuerst den Kaufpreis und erhält dann das
Gerät zurück.Käufer droht mit Mahnverfahren.Wie soll ich mich verhalten?
Antwort geschrieben am 27.04.2011 18:24:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Marc Uppenkamp
Bergstr. 33, 24939 Flensburg, Tel: 0461-66012992, Fax: 0461-66012993
Strafrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Straßenverkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Bewertungen: 7
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gern beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt:
Durch die Rückabwicklung des Kaufvertrages entsteht ein gegenseitiges Rückgewährschuldverhältnis. Sie sind daher zur Leistung Zug-um-Zug verpflichtet, vgl. § 346 BGB. Das bedeutet, dass keiner von Ihnen die erbrachte Leistung zuerst fordern kann, wenn er nicht zuvor oder gleichzeitig seine eigene Leistung zurückgewährt.
Vor einem Mahnverfahren brauchen Sie sich nicht zu fürchten. Dies setzt voraus, dass der Anspruch des Käufers von einer Gegenleistung abhängt, die bereits erbracht wurde. Die Gegenleistung besteht aber in der Rücksendung der Ware und dies ist bislang nicht geschehen. Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid erlassen werden, so können Sie hiergegen mit hohen Erfolgsaussichten Einspruch einlegen. Der Einfachheit halber sollten Sie aber einfach das Geld zurücküberweisen und somit in Vorleistung gehen. Dadurch erwerben Sie einen einklagbaren Anspruch auf Rückgewähr des verkauften Artikels. Da Sie die Adressdaten des Käufers haben, dürfte einer klageweisen Geltendmachung auch nichts im Wege stehen.
Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Sollten noch Rückfragen bestehen, so können Sie gerne die Nachfragefunktion benutzen. Ich möchte Sie noch bitten die Bewertungsfunktion zu nutzen. Dies macht das Portal transparenter und hilft anderen Ratsuchenden bei der Entscheidung.
Ich weise darauf hin, dass meine Antwort aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben lediglich eine erste rechtliche Einschätzung darstellt. Bereits leichte Abweichungen im Sachverhalt können zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen.
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