Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 244 weitere Antworten zum Thema Ebay.
Guten Tag, Ich habe ein Problem mit einer eBay Auktion...Ich habe für einen Freund einen Zylinderkopf von einem Opel Omega eingestellt.(Zylinderkopf Opel Y22DTH...
Artikelbeschreibung: zu verkaufen:Zylinderkopf Opel Omega 2.2DTI Daten: generalüberholt der -Zylinderkopf wird ohne Krümmer und Turbo verkauft für 700Euro/mit Krümmer und Turbo zum Sonderpreis von 800Euro -(groß und rot geschrieben)
Ich verkaufe für einen Freund bei Fragen Tel:017...
Privatverkauf keine Garantie oder Rücknahme )
Leider ist mir ein Fehler mit dem Startgebot unterlaufen, lief ab einem Euro.
An dem Tag an dem die Auktion auslief verkaufte der Eigentümer des Omega`s das ganze Auto mit dem ausgebauten Zylinderkopf und gab mir zu spät bescheid - Ich konnte mit Handy nichts mehr abbrechen... jetzt(nach2Monaten) will der Käufer(der auch mit dem Besitzer des Teils vor Ablauf der Auktion telefoniert hatte ) von mir den nicht mehr lieferbaren Zylinderkopf gerichtlich einklagen zum fehlerhaften Auktionspreis von 118Euro...oder Schadensersatz von über 3000Euro / zu dem regulären Preis von 700Euro könnte Ich Ihm einen vergleichbaren Zylinderkopf anbieten aber halt nicht für 118Euro. Wie soll Ich mich verhalten??? Ich werde mir nie wieder etwas für andere verkaufen...hab nix davon ausser Ärger . Laut dem Besitzer des Teils hat er mit dem Käufer vor Ablauf telefoniert und auf die Frage was Teil kostet im angegeben 700Euro./da der Käufer mit dem Besitzer telefoniert hatte muss er die komplette Art.Beschreibung gelesen haben denn die Handynummer war klein geschrieben/ leider hat keiner von uns beiden die Auktionseingabe mehr überprüft...Ich hatte dem Käufer zirka 2Stunden nach Ablauf übermittelt das da leider mehrere Fehler unterlaufen sind und die Ware leider nicht lieferbar... MfG. Thomas
Antwort geschrieben am 14.02.2011 11:04:35 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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wichtig sind hier die Fragen des genauen Wortlautes und der möglichen Beweisbarkeit:
In der Übermittlung zwei Stunden nach Auktionsablauf kann eine Anfechtung nach § 119 BGB zu sehen sein. Dazu kommt es aber auf den genauen Wortlaut an. Denn die Anfechtung müsste schon eindeutig erkennbar gewesen sein.
War es eine Anfechtung, ist der Vertrag nichtig.
Zwar können Sie sich als Anfechtender schadensersatzpflichtig machen. Aber wenn zuvor der Bieter mit den Eigentümer gesprochen hat, wird es am Vertrauen des Bieters fehlen. Der Schadensersatzanspruch würde dann entfallen.
Daher sollten Sie sich auch das genaue Gespräch zwischen Eigentümer und Bieter schriftlich wiedergeben lassen, damit Sie dann dieses beweisen können.
Liegt dieses alles vor, werden Sie alle Ansprüche erfolgreich zurückweisen können.
Ich würde Ihnen dringend dazu raten, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen, damit die Einzelheiten, die genauen Wortlaute und die Beweisbarkeit geklärt werden können.
Daran sollte eigentlich auch der Eigentümer ein Interesse haben.
Denn sollten Sie widerwerwartend gegen die Bieter unterliegen, werden Sie einen Ersatzanspruch gegen den Eigentümer haben, für den Sie ja eigentlich tätig geworden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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