Ebay Verkäufer unterschlägt zur Funktion wichtige Teile - weiteres Vorgehen + Kosten
Preis: 30,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim
| in unter 2 Stunden
Der Verkäufer hat bei Ebay einen Kaffeeautomaten angeboten (gekauft für 150€) mit den Worten "voll funktionsfähig, kann sofort eingesetzt werden." Dazu zeigte er Bilder auf denen ein Kaffee ausgegeben wurde und auch das Display zeigte den eingeworfenen Eurobetrag und den aktuellen Status des Automates. Als das Gerät ankam (75€ Spedition), war jedoch der Münzwechsler ausgebaut. Ohne diesen funktioniert das Gerät nicht. Der Verkäufer meinte, daß ja nicht im Angebot gestanden hätte, daß dieser drin sei. Ich antwortete ihm, daß er ja auch kein Auto verkaufen kann und nach der
Probefahrt das Getriebe ausbauen kann. Das ist nun mal zur Funktion nötig und muß daher nicht gesondert ausgewiesen werden.
Eine Frist zur Nachbesserung habe ich per Email bis zum 14.8. gesetzt (15 Tage) und einen Fall bei Ebay eröffnet. Seitdem hat sich der Verkäufer
nicht mehr gemeldet. Es handelt sich um einen Privatkauf und die Klausel "Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen" stand im Angebot.
Dies sollte aber irrelevant sein, da ich mir mir zu 99% sicher bin, daß das Geschäft wegen arglistiger Täuschung und Verweigerung der Nachbesserung anfechtbar ist. Oder handelt es sich sogar um Betrug?
Aber wie muß ich jetzt weiter vorgehen? Wenn ich vom Vertrag zurücktrete, dann muß doch der Verkäufer die Ware auf seine Kosten (wg. arglistiger Täuschung) abholen lassen, oder? Muß ich diesen Rücktritt nach Ablauf der Frist noch einmal erklären (evtl per Einschreiben)?
Wie setze ich mein Recht durch? Was wird mich das kosten, und bekomme ich diese Kosten vom Verkäufer zurück? Denn es bringt mir ja nichts, wenn ich den Münzwechsler zugesprochen bekomme (Wert 100€) oder mein Geld zurück bekomme und dafür 500€ Anwalts- und Gerichtskosten habe. Denn eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.









