Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 244 weitere Antworten zum Thema Ebay.
habe bei eBay eine Fitzbox gekauft der Verkäufer gibt an ,daß die B0x eigentlich neu ist und nur 1 Woche in Betrieb war nun wollte ich eine Rechnung oder Kaufbeleg habe um auch die Garantieansprüche IM Notfall geltend mache zu können er gibt aber keinen Beleg raus oder ich soll 75 Euro bezahlen.
nun weiß ich nicht wie alt die Box ist oder er möchte einen Betrug machen mit einen alten box .wo es keine Garantie mehr gibt bei AVM gibt es keine Garantie ohne
Rechnung oder Kaufbeleg.in der Artikelbeschreibung der Box steht in der Lieferung keine Rechnung drin.
bei ebay steht aber in den Grundsaätzen drin.wenn eine Artikel ersteigert wird kommt ein Kaufvertrag zu stande und bei Angaben,daß der Artikel zb.als neu vom Verkäufer angegeben wird um die Richtigkeit der Angaben überprüfen zu können.
Antwort geschrieben am 12.02.2011 11:41:54 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Austr. 9 1/2, 89407 Dillingen a. d. Donau, Tel: 09071/2658, Fax: 09071/5036061
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 305
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vielen Dank für die ONLINE - Anfrage. Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum dafür angedacht ist, einen ersten Eindruck zu der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Auf Grundlage Ihrer Angaben beantworte ich die Fragen weiter wie folgt:
1)
Ebay selbst empfiehlt den Verkäufern bei der Beschreibung der Artikel das folgende:
-----
+ Beschreiben Sie in Ihrem Angebot nur den Artikel, den Sie verkaufen möchten.
+ Geben Sie vollständige und korrekte Informationen an.
+ Geben Sie den genauen Zustand des Artikels an, beschönigen Sie nichts.
+ Beschreiben Sie Schäden oder Beeinträchtigungen des Artikels. So vermeiden Sie Missverständnisse und unzufriedene Kunden.
+ Wenn Sie gebrauchte, aufgearbeitete oder beschädigte Artikel verkaufen, empfehlen wir, dass Sie, anstelle von Standardbildern, Bilder des tatsächlichen Artikels verwenden.
---------
Es ist Ihnen zwar beizupflichten, dass mit der Ersteigerung der Fritznox ein gültiger Kaufvertrag zu Stande kam. Einen Anspruch auf Aushändigung der Rechnung haben Sie jedoch nur, wenn dies vom Verkäufer so angeboten wurde, was jedoch nicht der Fall ist.
2)
Dem Käufer einer Sache stehen gegenüber dem Verkäufer und dem Hersteller grundsätzlich Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung und ggf. aus einer Herstellergarantie zu.
Diese Rechte könnten Sie als eBay Käufer einer gebrauchten Sache nur dann geltend machen , wenn diese Ansprüche von dem eBay Verkäufer an Sie abgetreten werden/wurden. Auch wenn eine solche Abtretung juristisch zwar möglich ist, muss sie jedoch nicht zwingend mit einem Weiterverkauf der Sache erfolgen. Durch einen Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer nämlich lediglich dazu, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und zu übereignen. Zu einer Abtretung ist er grundsätzlich nicht verpflichtet.
3)
Da der Verkäufer vorliegend angab, dass die Fritzbox nur 1 Woche in Gebrauch war und er sich weigert, Ihnen die Rechnung auszuhändigen liegt allerdings der Verdacht nahe, dass die Box wesentlich älter, als in der Auktion beschrieben, ist. In diesem Fall läge ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB vor und Sie hätten gegenüber dem Verkäufer Anspruch, eine neuwertige Fritzbox zu erhalten.
4)
Sie sollten nun auf der Fritzbox nach der GERÄTENUMMER sehen und beim Hersteller einfach nachfragen, ob er Angaben zum Alter des Gerätes machen kann.
Wenn es sich um ein altes Gerät handelt, so sollten Sie von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen. In diesem Fall könnte sich der Verkäufer auch nicht auf einen Ausschluss der Gewährleistung von Privat zu Privat berufen, wenn er nämlich wusste, dass er das Gerät wesentlich länger als angegeben im Gebrauch hatte( § 444 BGB).
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion. Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kohberger
Rechtsanwalt
Kanzlei Kohberger
Austraße 9 1/2
D-89407 Dillingen a.d. Donau
Tel. 09071-2658
Fax: 09071-5036061
Mail: anwalt@rechthilfreich.de
Web: www.rechthilfreich.de
Blog: www.rechtaktuell.blogspot.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 15.02.2011 20:33:56
hallo nochmals
jetzt wurde festgestellt,daß die box defekt ist,den verkäufer habe ich kontaktiert bekomme aber keine Antwort.so habe ich eBay kontaktiert den fall gemeldet,ebay hat sich darum gekümmert.
heute schrieb mir Ebay,daß ich keine Rückerstattung erhalte und auch keinen Ersatz und der letzte Satz von Ebay war :: ICH SOLL BEIM NÄCHSTEN kAUF MIT PAYPAL BEZAHLEN DANN HÄTTE ICH KÄUFERSCHUTZ.Aber Ebay läßt immer noch sehr viele Auktionen ohne Zahlungen Paypal laufen und genau da werden die Verkäufer zu einem Betrug verleitet.
Ebay sollte alle Verkäufer zwingen daß die Bezahlung nur über Paypal läuft.
Nun sitze ich mit einer defekten Fritzbox da und kann die nicht einmal über eine Garantie reparieren lassen da ich keine Rechnung erhalte.Das ist nun der 3.Fall bei mir und ich könnte einige mehr aufzählen Vielen Dank für ihr Bemühen
MFG M.W.
hallo nochmals
jetzt wurde festgestellt,daß die box defekt ist,den verkäufer habe ich kontaktiert bekomme aber keine Antwort.so habe ich eBay kontaktiert den fall gemeldet,ebay hat sich darum gekümmert.
heute schrieb mir Ebay,daß ich keine Rückerstattung erhalte und auch keinen Ersatz und der letzte Satz von Ebay war :: ICH SOLL BEIM NÄCHSTEN kAUF MIT PAYPAL BEZAHLEN DANN HÄTTE ICH KÄUFERSCHUTZ.Aber Ebay läßt immer noch sehr viele Auktionen ohne Zahlungen Paypal laufen und genau da werden die Verkäufer zu einem Betrug verleitet.
Ebay sollte alle Verkäufer zwingen daß die Bezahlung nur über Paypal läuft.
Nun sitze ich mit einer defekten Fritzbox da und kann die nicht einmal über eine Garantie reparieren lassen da ich keine Rechnung erhalte.Das ist nun der 3.Fall bei mir und ich könnte einige mehr aufzählen Vielen Dank für ihr Bemühen
MFG M.W.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.02.2011 21:13:06
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für die Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:
1)
Ebay muss tatsächlich nicht einspringen, da Sie das Geschäft ohne Paypal abgewickelt haben.
2)
Sie sollten nun dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen setzen, ein neuwertiges Gerät zu liefern (per Einschreiben mit Rückschein!).
Nach fruchtlosem Fristablauf können Sie vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaupreises Zug um Zug gegen Rückgabe des defekten Gerätes fordern (Wieder bei Fristsetzung!).
Auf den Ausschluss der Gewährleistung wird sich der Verkäufer nicht berufen können, wenn Sie nachweisen können, dass das Gerät bereits beim Verkauf defekt war:
-----
§ 444 BGB
Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
----
Der Gerichtsstand läge dann allerdings der Wohnsitz des Verkäufers.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kohberger
Rechtsanwalt
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für die Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:
1)
Ebay muss tatsächlich nicht einspringen, da Sie das Geschäft ohne Paypal abgewickelt haben.
2)
Sie sollten nun dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen setzen, ein neuwertiges Gerät zu liefern (per Einschreiben mit Rückschein!).
Nach fruchtlosem Fristablauf können Sie vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaupreises Zug um Zug gegen Rückgabe des defekten Gerätes fordern (Wieder bei Fristsetzung!).
Auf den Ausschluss der Gewährleistung wird sich der Verkäufer nicht berufen können, wenn Sie nachweisen können, dass das Gerät bereits beim Verkauf defekt war:
-----
§ 444 BGB
Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
----
Der Gerichtsstand läge dann allerdings der Wohnsitz des Verkäufers.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kohberger
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