Ebay: Modellbahnen - Rücktritt vom Kaufvertrag wg. Sachmängeln
Preis: ***,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Markus Timm
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hab im August bei eBay eine Märklin Lok aus dem Jahre 1950-1951 als gewerblicher Verkäufer für rund 1700 euro versteigert.
Am 15.8.2006 habe ich mein Gewerbe abgemeldet. Ca. 8 Wochen nach Auktionsende trat der Käufer vom Kauf wg. Sachmängeln zurück.
Dies habe ich abgelehnt. (Rücknahmefrist abgelaufen, andere Auffassung zu den Sachmängeln).
Jetzt werde ich vom Anwalt erneut zur Rückerstattung (Kaufpreis zzgl. Anwaltskosten aufgefordert.
Der Wortlaut:
"Die gelieferte Ware war entgegen Ihrer Angebotsbeschreibung nicht in gutem Zustand. In der Beschreibung auf der Ebay-Plattform wurde nicht auf Lackfehler hingewiesen, die durch Sprühfarbe auf Dach und Schnauze entstanden sind. Es fehlte ein Schleifer und das Umschaltrelais war nicht original. Zusätzlich war ein Bleigewicht angebracht. Dies ist nicht vom Hersteller angebracht worden"
Der Artikel wurde von mir mit 9 XXL-Fotos (Größe eines PC-Bildschirms)bei Ebay angeboten. Diese zeigten die Lok aus allen Perspektiven. In der Beschreibung stand "..einige Alterungsspuren, Details s. XXL-Fotos.."
Alle angesprochenen Sachmängel (Ausnahme Relais, hier konnte ich keine Mängel feststellen, Funktion war gegeben) waren deutlich erkennbar und sind bei 65 Jahre alten Spielwaren üblich.
Ich empfahl, die Lok selbst bei Ebay wiedereinzustellen und verweigerte nach wie vor die Rücknahme.
Zu guter letzt wurde mir dann ein Vergleichsangebot gemacht: Der Käufer verkauft die Lok selbst mit "korrekter" Beschreibung, Differenz zw. urpsrünglichen Kaufpreis zzgl. Anwaltskosten sind von mir zu tragen.
Meine Fragen:
1.Bin ich zur Rücknahme verpflichtet ?
2.Falls ja, bin ich aufgrund veränderten wirtschaftlichen Bedingungen (Arbeitslosigkeit, Schulden)nicht in der Lage zu zahlen. Wie verhalte ich mich korrekt ?
Vielen dank vorab.
Rücktritt wg. Kaufvertrag









