Frage geschrieben am 15.08.2009 10:31:19Betreff: Ebay Markenrechtsverletzung Microsoft
Rechtsgebiet: Internetauktionen
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 1216
Microsoft Office 97 Professional Vollversion
Deutsche Vollversion mit CD Key auf der Rückseite.
War noch nie installiert.
Enthält Word, Exel, PP, Outlook
.
Privatverkauf/keine Garantie und Rücknahme des Artikels.
Ich kann es auch für 2€ als Brief versenden, allerdings unversichert.
Der Artikel wurde gelöscht. In der Nachricht stand:
MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel
In Ihrem konkreten Fall lag folgender Verstoß vor:
Es ist auf eBay verboten, Angebote einzustellen, die die Marke eines Dritten ohne die Genehmigung des Markeninhabers tragen, da es sich dabei um eine Markenrechtsverletzung handelt.
Microsoft GmbH hat uns versichert, dass durch Ihr Angebot seine/ihre immateriellen Rechte, wie Urheber-, Marken- und sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Wenn Rechteinhaber eBay auf eine Verletzung derartiger Rechte hinweisen, sind wir gehalten, dieses Angebot zu entfernen. Andernfalls sind wir selbst eventuellen Haftungsansprüchen ausgesetzt.
Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber: Microsoft GmbH
Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet: pidmuc@microsoft.com
Bei dem Artikel handelt es sich um original Software die mir gehört.
Meine Frage muss ich mit einer Strafanzeige oder Abmahnung rechnen? Macht es Sinn sich an Microsoft unter der angegeben Email zu wenden?
Vielen Dank!!
Antwort geschrieben am 15.08.2009 11:24:47
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Rechtsanwalt Dipl.-jur. Naser Mansour
Ollenhauer Str. 69, 13403 Berlin, Tel: 030/34760216, Fax: 030/76237743
Arbeitsrecht, Urheberrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 13
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gerne bearbeite ich Ihr Anliegen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Beantwortung Ihrer Frage allein auf der Darstellung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beruht. Das Weglassen oder Hinzufügen auch noch so „kleiner“ Informationen kann zu einer vollkommen anderen Rechtslösung führen.
Ich beantworte Ihre Frage wie folgt:
Grundsätzlich hat die Microsoft GmbH gemäß § 14 MarkenG ein ausschließliches Nutzungsrecht an seiner Marke. Dieses gestattet es ihm, mit seiner Marke frei umzugehen, insbesondere also zu entscheiden, wann und wo er seine Markenprodukte in den Verkehr bringt. Die Tatsache, dass es sich bei der von Ihnen angebotenen Ware um Originalware handelt ändert insoweit zunächst nichts an der rechtlichen Situation.
§ 24 MarkenG regelt aber eine Ausnahme für solche Ware, die vom Inhaber des Markenrechts in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht worden ist.
Dadurch, dass die Microsoft GmbH ihre Ware also auf dem europäischen Markt anbietet, hat Sie sich Ihrer Nutzungsrechte insoweit begeben, d.h. die Nutzungsrechte des Rechtsinhabers werden dadurch „erschöpft“!
Die rechtliche Konsequenz daraus ist also, dass die Microsoft GmbH Sie nicht abmahnen kann. Ebenso ist keine Strafanzeige zu befürchten.
Sollten Sie dennoch abgemahnt werden, sollten Sie dies aber keinesfalls ignorieren, sondern einen Anwalt für die Verteidigung beauftragen.
Ich hoffe Ihnen einen Überblick verschafft zu haben und verbleibe zunächst
mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt Mansour
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