Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 244 weitere Antworten zum Thema Ebay.
Ein privater Verkäufer stellt eine Ware zum Sofort-Kauf Preis 599.- ein, aber auch mit dem Hinweis: "Preisvorschläge nehme ich auch entgegen".
Biete ihm 500.-
"Wenn Sie den technischen wie optischen Zustand neuwertig bezeichnen, reicht mir dies. Biete 500.-, könnten mir bei Interesse Ihre Daten +
Bankverbindung an xxxgooglemail com senden und die Auktion beenden.Würde nach Erhalt sofort überweisen. gruß, xxx
Verkäufer antwortet: "Ihr Angebot geht nur ohne Ebay.Wenn Sie die Boxen möchten,gebe ich Ihnen
meine Email Adresse und Sie überweisen per Paypal.Dann schicke ich das Paket heraus.
Wenn Sie dami einverstanden sind beende ich die Auktion.
Ich bestätige wie folgt:
"Hier Adresse: xxxx, bitte Paypal mitteilen
Email des Verkäufers:
"Dann können Sie Sie ja auch abholen oder ich komme bei Ihnen morgen vorbei.Von Hilden nach Düsseldorf das dürfte ja kein Problem sein und mir ist es lieber Sie Persöhnlich zu übergeben.Geben sie mir Ihre Nummer dann
rufe ich Sie morgen Vormittag an.
Email von mir:
"Hallo, Tel. xxx, Adresse direkt auf der xxx haben Sie. Bin ab 14.00 Uhr
da, wäre dies ok? xxx
Mitteilung Verkäufer:
"Ok,Kein Problem.Rufe kurz an wenn ich los fahre. Auktion habe ich beendet. Schönen Abend noch."
Heute morgen Email des Verkäufers:
"Guten Morgen, ich muß Ihnen leider absagen.Habe noch einmal eine Nacht darüber geschlafen.Werde die Boxen doch selber behalten. Tut mir Leid
Ich antworte:
"Ihre nächtlichen Überlegungen spielen keine Rolle, da ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Angebot-Annahme-Übergabetermin, alles schriftlich
vorliegend. Sollte also die Ware nicht wie besprochen heute übergeben
werden, kaufe ich mir hier bei B&O ein Neugerät und werde die Differenz einklagen. Leider muss ich dann auch über einen Anwalt den Fall ebay
melden. Handeln Sie entsprechend Ihren Bewertungen und halten Ihre Zusage
ein.
Antwort Verkäufer:
"Wir haben beide gegen die eBay Richtlinien verstoßen.Sie hätten nur die Auktion wie Sie bei Ebay eingestellt war beenden müssen,dann wäre alles korrekt gewesen.
Meine Antwort:
"Ich habe gegen nichts verstoßen, denn ebay erhält nur Provision von Ihnen, um diese Sie ebay betrügen wollen. Wir haben einen gültigen Kaufvertrag, also liefern Sie.
Seine letzte Mitteilung:
Hiermit widerrufe ich die Abmachung die wir über Ebay gemacht haben,da Sie gegen die Ebay Richtlinien verstoßen.Und somit nicht rechtens sind.
MFG"
Bitte bestätigen Sie mir kurz mit Paragraph, dass ein gültiger Kaufvertrag zwischen uns zwei Privatpersonen zustande gekommen ist. Sollte er die neuwertige Ware (ausgepackt, getestet, eingepackt), die als neu zu bezeichnen ist, nicht liefert, kann ich wie angegeben, mir diese Boxen beim Händler kaufen und die Differenz einklagen?
Antwort geschrieben am 11.11.2011 17:13:46 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Insolvenzrecht
Bewertungen: 435
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gerne darf ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer der Sache nach § 433 BGB dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Ein solcher Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, also durch Angebot und Annahme zu Stande.
Nach nach Ihrer Schilderung des Sachverhalts haben Sie sich aus meiner Sicht unzweifelhaft auf die Übereignung der Boxen gegen Zahlung eines Preises in Höhe von € 500,00 geeinigt. Dass diese Einigung unter Umgehung der einschlägigen AGB der Firma eBay zu Stande gekommen ist, beseitigt aus meiner Sicht nicht deren Wirksamkeit, da es sich in den entgegen stehenden AGB der Firma eBay nicht um ein gesetzliches Verbot iSd. § 134 BGB handelt.
Erfüllt der Verkäufer seine Verpflichtungen aus diesem Kaufvertrag nicht, so können Sie nach Fristsetzung entsprechend € 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. Daneben können Sie nach § 325 BGB i.V.m. § 281 BGB Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser Anspruch geht auch auf die Kosten eines so genannten Deckungsgeschäfts, d.h. auf den Differenzbetrag, den Sie für den Erwerb einer gleichwertigen Sache aufwenden müssen.
Sie können also nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten, sich gleichwertige neuwertige gebrauchte Boxen kaufen und dem Verkäufer die möglicherweise aufzuwendenden Mehrkosten in Rechnung stellen.
Abschließend hoffe ich, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir Verbindung aufnehmen.
Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Nachmittag und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Vogt
Rechtsanwalt
Payerstrasse 82
72764 Reutlingen
Tel.: 07121 128221
Fax: 07121 128223
info@anwalt-vogt.de
www.anwalt-vogt.de
www.anwalt-reutlingen.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.11.2011 17:18:14
Vielen Dank. Nun werden diese Boxen ja nur sehr selten in diesem eigentlichen Neu-Zustand verkauft. Habe ich die Möglichkeit, die Boxen im Geschäft zu kaufen, denn sonst könnte es Jahre dauern, bis ein exakt gleiches Angebot auftaucht??
Vielen Dank. Nun werden diese Boxen ja nur sehr selten in diesem eigentlichen Neu-Zustand verkauft. Habe ich die Möglichkeit, die Boxen im Geschäft zu kaufen, denn sonst könnte es Jahre dauern, bis ein exakt gleiches Angebot auftaucht??
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.11.2011 17:22:32
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können die Boxen nach Fristablauf auch im Geschäft kaufen. Allerdings wird dann vom Differenzbetrag ein kleiner Abschlag zu machen sein, da Sie letztendlich ja keine neuen, sondern zwar neuwertige aber dennoch eben nur gebrauchte Boxen erstanden haben.
Mit freundlichen Grüßen
RA Michael Vogt
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können die Boxen nach Fristablauf auch im Geschäft kaufen. Allerdings wird dann vom Differenzbetrag ein kleiner Abschlag zu machen sein, da Sie letztendlich ja keine neuen, sondern zwar neuwertige aber dennoch eben nur gebrauchte Boxen erstanden haben.
Mit freundlichen Grüßen
RA Michael Vogt
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