Frage geschrieben am 04.08.2010 17:42:22
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ebay Kauf und Zoll Beschlagnahme da vermutet Plagiate
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2020Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Von mir wurden als Privatperson! 10Stück eines Ersatzteils über eBay ersteigert und gekauft. (metall hülle mit dem Aufdruck ipod und logo, Stückpreis 8EUR )
Dieses wurde mir aus China zugesandt und landete beim Zoll, wo man in meinem beisein in das Paket schaute.
Es ist nun unklar ob es sich beim Ersatzteil um ein Plagiat handelt.
Auch vermag ich das weder vor meinem Kauf, noch jetzt einzuschätzen. Dies wird nun vom Zoll geprüft. bzw. der Markeninhaber kontaktiert.
Nun meine Frage;
unabhängig davon das die Ersatzteile offensichtlich beschlagnahmt werden;
Habe ich zivilrechtliche Maßnahmen des Rechteinhabers bei vollig unwissentlichen Ankauf eines Plagiats zu erwarten?
Kann ich dafür vom Markeninhaber teuer abgemahnt werden? Woher soll ich denn wissen was mir jemand aus dem Ausland zusendet?
Könnte ich die Annahme der Sendung in dem jetztigen Status noch verweigern, um einer Abmahnung des Rechteinhabers zu entgehen?
Vielen Dank für eine Beantwortung meiner Fragen.
Antwort geschrieben am 04.08.2010 18:18:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 493
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Habe ich zivilrechtliche Maßnahmen des Rechteinhabers bei völlig unwissentlichen Ankauf eines Plagiats zu erwarten?
Soweit eine Markenrechtsverletzung gegeben ist, wird Sie der Rechteinhaber auch entsprechend zivilrechtlich belangen. Es drohen dann Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
Grundsätzlich drohen rechtliche Schritte nur, wenn die Produkte in den Wirtschaftsverkehr eingeführt werden sollen. Bei rein privatem Gebrauch droht keine Verfolgung.
Sie müssen dann begründen, warum Sie für den privaten Gebrauch eine solche Menge bestellt haben.
Kann ich dafür vom Markeninhaber teuer abgemahnt werden? Woher soll ich denn wissen was mir jemand aus dem Ausland zusendet?
Soweit eine Markenrechtsverletzung gegeben ist, droht eine entsprechende Abmahnung mit den zuvor genannten Ansprüchen.
Könnte ich die Annahme der Sendung in dem jetzigen Status noch verweigern, um einer Abmahnung des Rechteinhabers zu entgehen?
Der Zoll wird sich vorschlagen, die Sachen zu vernichten. Dem sollten Sie dann zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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