Ebay Kauf: gelieferter Artikel unvollständig, Lieferumfang unklar
Preis: ***,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
| in unter 2 Stunden
Ich habe bei eBay einen Artikel gekauft.
Der Verkäufer ist als privater Verkäufer angemeldet.
Ich war Höchstbietendender der Auktion. Laut Aussage des Verkäufers hatte er den Artikel zunächst auch mit Sofort-Kauf zum Preis von 750Euro angeboten. Der Sofort-Kauf war aber hinfällig nachdem das erste Gebot abgegeben wurde.
Ich war Höchstbietender zum Preis von 849,55Euro und habe damit den Artikel gekauft.
Das Problem: Der Verkäufer liefert weniger Teile als ich als Käufer erwarte. Es besteht keine Einigkeit über den Lieferumfang.
Die Original Artikelbeschreibung lautet folgendermaßen:
(Den Link zur Auktion hänge ich an)
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GEBRAUCHTER GERÄTETESTER IM ABSULUT NEUWERTIGEM ZUSTAND
BESCHREIBUNG:
Fluke 6500 Gerätetester
EXTL100 Prüfadapter für Schukoleitungen
SPScan15 Barcodeleser
DMS Software
Pass560R Geräteaufkleber für Gutbewertung
APP1000 Aufkleber mit Zahlen für Barcode-Anwendungen
Danach folgt eine lange Auflistung technischer Parameter. Diese erstreckt sich auf meinem Monitor über 5 Bildschirmseiten.
Danach folgt folgender Hinweise:
Im Lieferumfang enthalten
1x Messpitze
2x Krokodilklemmen
2x Bedienungsanleitungen
1x kalibrierungsnachweis (Aufkleber)
Keine Rechnung enthalten da Privatverkauf auch keine Rückgarbe und Granite möglich
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Ich habe den Kaufpreis sofort nach Ende der Auktion per Paypal bezahlt.
Als ich die Lieferung erhielt, waren darin enthalten:
1x Fluke 6500 Gerätetester
1x Verpackung des Gerätetesters
1x Messpitze
2x Krokodilklemmen
2x Bedienungsanleitungen original
1x Bedienungsanleitungen PC-Ausdruck
1x kalibrierungsnachweis (Aufkleber)
Nach meiner Auffassung wäre der korrekte Lieferumfang folgender:
Fluke 6500 Gerätetester + Gehäuse wie auf dem Bild dargestellt
EXTL100 Prüfadapter für Schukoleitungen
SPScan15 Barcodeleser
DMS Software
Pass560R Geräteaufkleber für Gutbewertung
APP1000 Aufkleber mit Zahlen für Barcode-Anwendungen
1x Messpitze
2x Krokodilklemmen
2x Bedienungsanleitungen
1x kalibrierungsnachweis (Aufkleber)
Dementsprechend fehlten folgende Teile in der Lieferung:
EXTL100 Prüfadapter für Schukoleitungen
SPScan15 Barcodeleser
DMS Software
Pass560R Geräteaufkleber für Gutbewertung
APP1000 Aufkleber mit Zahlen für Barcode-Anwendungen
Der Neupreis der fehlenden Teile beträgt nach meiner Schätzung ca. 800Euro.
Der Gebrauchtpreis der fehlenden Teile beträgt nach meiner Schätzung ca. 300Euro.
Ich bin bei Abgabe meines Gebots davon ausgegangen, dass alle in der Artikelbeschreibung enthaltene Teile im Lieferumfang enthalten sind, und bestehe auch auf deren Lieferung. Ich möchte den Kauf nicht rückabwickeln, ausser es gibt keine andere
Möglichkeit.
Daher habe ich den Verkäufer per Email zur Lieferung der meiner Meinung nach fehlenden Teile aufgefordert. Der Verkäufer hat mich daraufhin telefonisch kontaktiert.
Er sagt mir "Die Teile, die ich einfordere, sind nicht Teil der Auktion. Die Beschreibung hat der Verkäufer von der Webseite des Herstellers kopiert. Die Beschreibung umfasst aber nicht automatisch alle
Teile die geliefert werden müssen. Der Lieferumfang wird am Ende der Artikelbeschreibung definiert. Daher erklärt sich die Abweichung. Da er aber
am Ende der Auktion auf den tatsächlichen Lieferumfang hingewiesen hat, ist für ihn die Sache klar."
Ausserdem meint der Verkäufer:
"Der Kaufpreis von 850Euro wäre für alle beschriebenen Artikel zu gering. Daher ist offensichtlich dass nicht alle Teile geliefert wurden und auch nicht werden."
Ich habe bei Ebay den Fall gemeldet und um Käuferschutz gebeten. Ebay hat den Fall mit folgender Erklärung abgelehnt:
"Ich habe mir den Problemfall angesehen und dabei festgestellt, dass Sie monieren, dass Zubehörteile fehlen welche der Verkäufer nicht als im Lieferumfang enthalten angegeben hatte.
Bitte verstehen Sie das ich den Fall deshalb schließen musste."
Ich bin der Meinung, dass die Einschränkung des Lieferumfangs am Ende der langen Artikelbeschreibung überraschend und in dieser Form nicht zulässig ist. Der Hinweis ist leicht zu übersehen und selbst wenn er wargenommen wird, ist die Formulierung nicht eindeutig. In jedem Fall, bin ich bei meiner Gebotsabgabe von der Lieferung aller beschriebenen Teile ausgegangen.
Die tatsächlich erhaltene Lieferung stimmt auch nicht mit dem Lieferumfang der am Ende der Auktion benannt wird, überein. Stattdessen wird der Artikel Fluke 6500 Gerätetester und die am Ende der Auktion aufgelisteten Gegenstände geliefert. Damit wird offensichtlich, dass die Einschränkung am Ende der Auktion nicht zum tatsächlichen Lieferumfang passt.
Ich sehe keinen plausiblen Grund, warum die anderen Teile, die zu Beginn der Auktion beschrieben sind, nicht Teil des Kaufvertrags sein sollen.
Meiner Meinung nach hat der Verkäufer entweder bewußt einen Teil der Komponenten nicht geliefert, weil ihm der Verkaufspreis zu niedrig war, oder er wollte durch Erwecken des Eindrucks der Lieferumfang wäre höher den Verkaufspreis steigern.
Vielleicht hat er aber auch nur übersehen, dass er die falsche Beschreibung vom Hersteller kopiert hat.
Jeder dieser Gründe ist aber vom Verkäufer zu vertreten und kann nicht zu Lasten des Käufers gehen.
Wichtig ist möglicherweise noch, dass der erhaltene Lieferumfang exakt mit den auf den Fotos dargestellten Gegenständen übereinstimmt. Allerdings fehlt in der Artikelbeschreibung ein Hinweis in der Art "geliefert wird nur was
auf den Fotos zu sehen ist". Deshalb bin ich der Meinung das die Artikelbeschreibung auch bei der Bewertung des Lieferumfangs berücksichtigt werden muss und die Fotos alleine nicht als Entscheidungsgrundlage ausreichen.
Meine Fragen:
1. Welche Teile sind aus juristischer Sicht Teil des Lieferumfangs für diesen konkreten Fall?
2. Angenommen meine Annahme stimmt und die fehlenden Teile gehören zum Lieferumfang, Wie kann ich den Verkäufer zur Lieferung zwingen?
3. Der Verkäufer sagt, er habe die monierten Teile nicht. Kann ich von ihm verlangen, die Teile auf sein Kosten zu beschaffen um sie mir zu liefern? Wie viel Zeit muss ich dafür einräumen?
4. Wenn der Verkäufer sich weigert zu liefern, kann ich die Teile selbst beschaffen und den Kaufpreis dafür als Minderung des Kaufpreiese geltend machen?
5. Kann ich dann die Teile neu kaufen, oder muss ich diese ebenfalls gebraucht kaufen?
6. Wie hoch schätzen Sie meine Erfolgsaussichten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein?
7. Angenommen die fehlenden Teile sind nicht Teil des Lieferumfangs, kann ich dann vom Kauf zurücktreten? Wie muss ich dazu vorgehen, damit für mich minimale Kosten entstehen?
8. Welche Vorgehensweise würden Sie mir empfehlen?
vielen Dank für Ihre Antwort









