Ebay Kauf Plagiat
| 08.10.2008 12:04 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Internetauktionen
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Sehr geehret damen und Herren,
ich habe bei eBay eine Rado Uhr mehr aus Versehen ersteigert. Ich habe das Angebot gesehen und bin davon ausgegangen, dass es sich, wie in der Artikelbeschreibung beschrieben, auch wirklich um eine Rado Uhr handelt. Ich habe ein Gebot von 100 Euro abgegeben, ohne wirklich damit zu rechnen, eine Original Rado Uhr für diesen Preis ersteigern zu können. Ich hatte aber "Glück" und habe die Uhr dann gleich im Überschwang der Gefühle per pay pal bezahlt. Heute bekomme ich vom Zoll Frankfurt eine Aufforderung, den Wert und bei einem Ebay Kauf die 1. Seite der Auktion per Fax zu senden. Der Brief ist vom 07.10. und ich habe 7 Werktage Zeit zu antworten oder die Sendung an den Absender zurükschicken zu lassen. Den Absender kenne ich aber nicht, da es sich wie gesagt um einen Ebay Kauf handelt.
Jetzt meine Frage: Ich gehe inzwischen natürlich davon aus, dass es sich bei dem Preis um ein Plagiat handeln muss. Habe ich mich mit dem Kauf schon strafbar gemacht? Soll ich die Angaben machen und riskiere ich dann im günstigsten Fall nur eine Konfiszierung der Uhr oder im schlimmsten Fall auch eine Strafanzeige?
Oder soll ich die Annahme einfach verweigern und die Uhr an den Absender zurückschicken lassen. Der müsste ja eigentlich auf dem Paket stehen, oder bei Ebay hinterlegt sein. Dann wären die 100 Euro eben Lehrgeld nicht vorschnell zu bieten.
Ich wäre füreine schnelle Antwort dankbar, da die Zeit drängt.








