Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 244 weitere Antworten zum Thema Ebay.
Ich habe bei eBay den Zuschlag für ein Gemälde erhalten. Die Zahlung leistete ich sofort per paypal. Nach meiner Zahlung schrieb mir der Verkäufer das der Artikel nun defekt sei und buchte die Zahlung zurück. Das das Gemälde nun defekt ist schließe ich aus da der Käufer das Bild zu einem weitaus höheren Preis selbst bei Ebay ersteigert hatte und jetzt mit Sicherheit nicht liefern möchte da Ihm der jetzt erzielte Preis zu niedrig ist.
Was soll ich tun ich hätte gerne das Bild, da es sich um ein Unikat handelt ist auch ein Ersatzkauf meinerseits schwierig. Ich möchte hier auch noch anfügen das es sich um ein Bild im Wert > 1000,- handelt.
vielen Dank
Antwort geschrieben am 04.09.2011 23:32:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Sie haben einen rechtsgültigen Vertrag über den Erwerb des Gemäldes abgeschlossen und sollten insoweit Ihren Anspruch hieraus auf Lieferung geltend machen.
Hier bietet sich, dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Lieferung des Gemäldes zu setzen und nach fruchtlosem Verstreichen der Frist vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Eine Frist muss dann nicht mehr gesetzt werden, wenn der Verkäufer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
Darüber hinaus können Sie auch einen Schadensersatzanspruch geltend machen (bspw. für den Fall, wenn das Gemälde mehr Wert war, als der Kaufpreis bei der eBay-Auktion).
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
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