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Ebay Käufer will nicht liefern


20.01.2008 15:30 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter


| in unter 1 Stunde

Hallo,
ich (gewerblich) habe bei eBay einen Mercedes Motor durch Sofort-Kauf von einem privat Verkäufer gekauft. Der Motor war laut Beschreibung komplett und im Top Zustand und auch auf den Fotos so abgebildet. Der Preis war dafür sehr günstig weshalb ich Ihn auch sofort kaufte.
Nach Auktionsende sah ich das er noch weiter Auktion laufen hat mit Anbauteile die scheinbar zu dem Motor gehören.

Ich schrieb Ihm eine Mail das wir den Motor gekauft haben er uns bitte anrufen möchte oder seine Rufnummer schicken sollte zwecks weiterer Abwicklung und wir davon ausgeben das der Motor wie beschrieben und Fotografiert wurde kompl. ist.

Es kam eine Rückmail mit seiner Rufnummer. Kurze Zeit später folgte eine weitere Mail von Ihm das er vom Verkauf zurücktritt da Ihm ein Fehler unterlaufen ist.

Ich schrieb ihm darauf eine nicht so nette Mail, das wir einen Kaufvetrag haben und das so nicht hinnehmen werden.

Ein fehler in der Auktion ist nicht zu sehen, daher vermute ich das ihm der Kaufpreis (Sofort-Kauf) nicht paßt oder den Motor nicht komplett verkaufen wollte.

Desweitern bietet er eine Menge von Fahrzeugteilen verschiedener Autos an und verkauft alles als Privatanbieter , was sicher auch nicht richtig ist.

Meine Frage ist nun was man Rechtlich dagegen tun kann, da uns dadurch ein finanzieller Verlust von ca. 1000euro entstehen würde.

Vom Verkäufer kam bis jetzt keine Rückmeldung mehr.

Mfg.





Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 489 weitere Antworten zum Thema:
Ebay Käufer liefern
20.01.2008 | 15:37

Antwort

von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
233 Bewertungen
Sehr geehrter Fragender,

prinzipiell ist ersteinmal ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen (so sieht es unstreitig auch der Verkäufer). Allerdings ist fraglich, ob dieser wirksam angefochten wurde.

Dies kann der Verkäufer z.B. machen, wenn er statt dem Startpreis der Auktion den Sofortkaufpreis auf 1 EUR setzt (damals DM) - Urteil AG Kassel vom 30.01.2002 - Akz. 410 C 5115/01.

Nun scheint es hier aber wohl nicht um 1 EUR sondern einen konkreten Preis zu gehen, der zwar günstig aber nicht utopisch niedrig war.

Zudem müsste der Verkäufer auch begründen, aus welchem Grund er anfechtet. Kann er dies nicht - oder nicht rechtlich wirksam - so haben sie das Recht auf Lieferung.

Ich würde ihn nochmals schriftlich zur Lieferung mit Fristsetzung (10-14 Tage) auffordern.

Sollte hier keine Reaktion erfolgen, hilft nur der Weg über den Anwalt.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Falls sie kein Ergebnis erzielen, würde ich mich über eine Beauftragung sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter


Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Fachanwälte -Steuerberater - Unternehmensberater
in Bürogem.

Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht , Diplom-Ökonomin und Mediatorin
Dr. Corina Seiter

Näheres unter:
http://www.kanzlei-seiter.de
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ANTWORT VON
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Delmenhorst

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