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Ebay Bewertung - Drohung und Erpressung


14.01.2010 14:10 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Karlheinz Roth


| in unter 2 Stunden

Am 07.01.10 kaufte ich bei eBay Fadenetiketten, die ich umgehend bezahlte.
Die Versandkosten waren mit 2,60 Euro bezeichnet. Die Sendung, welche ich wenig später erhielt, war mit 55 Cent frankiert.
Da diese ungerechtfertigten Versandkosten für mich absolut nicht nachvollziehbar waren, kontaktierte ich den Verkäufer und fragte nach, wie sie sich zusammen setzen. Die Antwort war gleichermaßen frech wie sinnfrei. Angeblich beinhalten die Versandkosten die Kosten für den Lohn der Angestellten des Verkäufers.
Da ich mir wirklich veralbert vorgekommen bin, bewertete ich den Verkäufer negativ. Schliesslich wurden immense Versandkosten verlangt, die nicht nachvollziehbar sind.
Daraufhin erpresst mich der Verkäufer nun. Sollte ich keine umgehende Löschung der Bewertung veranlassen, werde er mich wegen Rufschädigung und Beleidigung anzeigen.
Mein Bewertungswortlaut war wie folgt: "2,60 Euro Porto bezahlt, Brief war mit 55 Cent frankiert. Abzocke. Dazu unfreundlich."
Angeblich habe ich den Verkäufer nun als Abzocker beschimpft und somit beleidigt. Des weiteren möchte er mich auf Schadensersatz verklagen, da er durch meine negative Bewertung nun schlechter verkaufen kann etc.
Meine Frage ist nun, ob die Anschuldigungen bzw. Drohungen haltbar sind? Schliesslich handelt es sich bei den immens hohen Portokosten offensichtlich um eine persönliche Bereicherung des Verkäufers. Zudem werde ich erpresst und unter Druck gesetzt.
Zitat: "Bleiben Sie trotzdem bei Ihrer Einschätzung? Dann müssen wir den Sachverhalt eben juristisch aufarbeiten."
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 489 weitere Antworten zum Thema:
Ebay Bewertung
14.01.2010 | 14:55

Antwort

von

Rechtsanwalt Karlheinz Roth
639 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Nach § 6 Ziff. 2 ebay-AGB sind Mitglieder verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von Mitgliedern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie den Begriff "Abzocke" nicht verwenden und aus der Bewertung umgehend löschen.
Die Bewertung können Sie dann aber insgesamt bestehen lassen.

Ihre Verärgerung über die überhöhten Versandkosten sind jedenfalls nachvollziehbar, so dass Sie grundsätzlich von Ihrem Recht, nach der Durchführung einer Transaktion bei eBay eine Bewertung abzugeben, Gebrauch gemacht haben.

Wenn der Verkäufer juristisch gegen Sie vorzugehen gedenkt, brauchen Sie ein Unterliegen in der Sache nicht zu befürchten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



ANTWORT VON
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Hamburg

639 Bewertungen
FACHGEBIETE
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Strafrecht