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Ebay Auktion vorzeitig beendet


| 20.01.2006 10:42 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 1 Stunde

hallo,

ich habe die auktion 8735818818 vorzeitig beendet.ein triftiger grund liegt vor (defekt).
nach beendigung der auktion hab ich eine mail eines bieters bekommen das er das gerät zu seinem gebot von 1,99 haben will.
desweiteren sollte ich ihm meine kontodaten mailen.
da ich die auktion beendet hatte und alle gebote gestrichen habe, dachte ich er hat da keinen anspruch drauf.
also hab ich ihm die kontodaten von brot für die welt gemailt und für mich war die sache erledigt.
ich hielt das alles für einen scherz seinerseits.

nun habe ich post von seinem anwalt bekommen.er beruft sich auf 9 abs. 3 der eBay agb`s.

ich soll ihm jetzt bis 25.1.06 meine kontodaten zukommen lassen und bis 1.2.06 das gerät schicken.

desweiterenverlangt der anwalt anhand dem objektivem verkaufswert von 399,00 das ich seine kosten von 81,43 übernehmen soll(bis zum 15.1.06,erhlaten hab ich den brief erst am 19.1.06).

was soll ich dem anwalt antworten und wie soll ich weiter vorgehen?
inwiefern hat der kläger anspruch auf das gerät und das ich seine anwaltskosten übernehme.

vielen dank


Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 489 weitere Antworten zum Thema:
Ebay Auktion beendet vorzeitig
20.01.2006 | 10:59

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1114 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

nach der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 28.07.2005, Az.: 8 U 93/05 gilt Ihr Vertragsangebot als unwiderruflich, was das Gericht aus § 9 Nr. 1 der eBay-AGBs abgeleitet hat.

Das vorzeitige Beenden der Auktion berührt dabei die Wirksamkeit Ihres zuvor abgegebenen Angebotes nicht; auch das hat das OLG deutlich gemacht.


Zwar wäre es möglich gewesen, den Vertrag anzufechten. Nun haben Sie aber den Fehler begangen, dem Käufer eine Kontonummer mitzuteilen. Da eine Anfechtung aber immer unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen muss und der Anfechtungsgrund deutlich mitgeteilt werden muss, kann es durch Ihre Mitteilung der Kontonummer nun zu spät sein und Sie werden a) das Gerät liefern und b) die Anwaltskosten tragen müssen, da Sie sich offenbar in Verzug befunden haben.

Sie können versuchen, nun nochmals die Anfechtung zu erklären und den defekt am Gerät als Anfechtungsgrund zu benennen. Ich habe aber ernsthafte Zweifel, ob dieses noch im Streitesfall als unverzüglich vom Gericht gewertet wird, so dass Sie lieber "kleine Brötchen backen" sollten.

Versuchen Sie eine Einigung herbeizuführen, in der Sie vielleicht die RA-Kosten ünernehmen und dann alle Ansprüche mit der Zahlung abgegolten sind. Dazu kann ich Ihnen nach der bisherigen Darstellung nur raten.

Ansonsten sollten Sie mir allen Unterlagen unverzüglich einen RA vor Ort aufsuchen, um ggfs nach Einsicht in alle Unterlagen, mails, Schreiben, etc noch etwas zu retten.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 2009-08-07 | 09:22


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2009-08-07
5/5.0

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ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

1114 Bewertungen
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Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht