Ebay Auktion ; Zugesicherte Artikeleigenschaft stimmt nicht
22.06.2005 17:14 |
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Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
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Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
| in unter 2 Stunden
Folgender Sachverhalt:
Ich habe folgenden Artikel ersteigert (siehe Artikelbeschreibung)
Verkaufe Pocket PC
Verkaufe meinen Pocket Pc, weil ich jetzt ein neues Auto mit Navigation am Board habe.
Als Betriebssystem dient Microsoft Windows Mobile 2003.
Navigationsoftware von TCM Karten: Deutschland, Schweiz und Österreich.
256 MB MMC Speicherkarte.
64 MB Ram Speicher.
Kfz- Ladekabel, GPS- Maus und Halterung
Ladestation mit USB Verbindung zum PC.
Der Pocket PC ist ein halbes Jahr alt.
Es sind mir keine Mängel bekannt und er funktioniert einwandfrei.
Hinten steht drauf: TCM 218857, Model Nr: MDPPC250
Neupreis liegt bei 400,00€.
Viel Spass beim bieten.
Nach neuen Eu Recht darf ich keine Garantie, Gwährleistung oder Rückgaberecht geben. Der Pocket Pc muss abgenommen werden.
Erhalten habe ich den o.g. Pocket PC mit folgenden Mängeln,
1. Lautsprecher wohl defekt, Keine Soundwiedergabe für die Navig. möglich.
2. Ohne Halterung wie beschrieben
3. Durch Nachfrage beim Hersteller festgestellt das das Gerät älter als ein halbes Jahr ist.
Daraufhin wurde von mir eine Nachbesserung oder Rücknahme verlangt.
Antwort:
Guten Tag,
ich habe gesagt das ich den PDA ein halbes Jahr hatte aber nicht das das PDa ein halbes jahr nach Kauf alt wäre. da hätten Sie nachfragen können!
Die Lautsprecher gingen bei mir einwandfrei!
Software liegt bei, dass Aufspielen dürfte keine Probleme darstellen da alles Kinderleicht geht.
Nach mal zur beschreibung zurück, ich habe Ausdrücklich geschrieben das ich das Gerät nicht zurück nehme, dafür garantiere oder Gewährleistung gebe.
Das die Lautsprecher nciht gehen ist nicht mein fehler, sie gingen bei mir bist zum versand einwandfrei.
Eventuell mal sauber machen. Kann auch sein das Dreck vor ist oder sonstiges.
Es tut mir leid das ein fehler aufgetreten ist.
Mfg
Antwort meinerseits:
Artikelbeschr. sagt klar aus 0,5 Jahr alt, techn. einwandfrei.
Ich werde ggf. über einen Anwalt prüfen lassen ob
1. Schadensersatz
2. Verd. d. Betruges bzw. arglistige Täuschung
3. Mitteilung an Ebay.
Antwort Verkäufer:
Ja gemeint war aber damit das ich Ihn ein halbes Jahr hatte.
Ein Anwalt wird Ihnen da nicht viel helfen,
weil bei der Artikelbeschreibung ausdrücklich steht, dass ich keine Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme nach EU recht geben darf.
Bei der Artikelbeschreibung hätten Sie vor dem Kauf nachfragen können, so wie die anderen Mitbieter!
Aber ob ein halbes Jahr hin oder her, Sie wissen ganz genau, dass der PDA ein viel hören Wert hat, als Sie ihn erworben haben!
Ich habe ihn ein Vorschlag gemacht, aber wenn Sie unbedingt Ihren Anwalt bezahlen wollen, müssen Sie diesbezüglich tun.
Ich habe auch schon schlechte Erfahrung mit Versand gemacht, aber habe dies nie auf dem Verkäufer geschoben.
Mfg
Meine Frage nun:
Macht es Sinn auf Schadensersatz bzw. Rücknahme zu bestehen, oder hat es keine Aussicht auf Erfolg.?
Kaufpreis war 180 Euro.
Im Augenblick kann ich das Gerät so überhaupt nicht nutzen bzw. ich habe ein Gerät das ungefähr etwas mehr als doppelt so alt ist.
Mfg
Stefan Marsiske









