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Ebay Auktion, Artikel vom Verkäufer nicht versendet da defekt. Geld nicht zurück


| 20.07.2012 17:01 |
Preis: 55,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Mack


| in unter 2 Stunden

Hallo
Ich hab eine Iphone4S bei Ebay am 14. Mai ersteigert. Das Geld hab ich direkt an den Verkäufer überwiesen, dieser hat per Ebay Nachricht dieses auch bestätigt und wollte den Versand veranlassen. Nach ein paar Tagen wurde ich dann per Ebay Nachricht darauf hingewiesen das beim Versand das Iphone runtergefallen ist und nun defekt ist. ich wurde gebeten meine Bankdaten anzugeben um das Geld wieder zurück an mich zu überweisen. Die Transaktion wurde vom Verkäufer abgebrochen, ich hab dies nicht getan da ich erst die Rücküberweisung abwarten wollte.
Am 05.06, sind dann 5,73 € auf meinem Konto vom Verkäufer eingegangen. Nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, hat er sich entschuldigt begründet warum das passiert ist (fehler beim ausfüllen vom Formular) nach mehreren Schreiben und nachdem das Geld immer noch nicht auf meinem Konto ist habe ich an Ebay geschrieben. Wie immer ist man bei Direkt Überweisungen nicht sehr hilfreich. Vor über einer Woche hab ich dann ein weiteres Mal an den Verkäufer geschrieben mit einer letzten Frist, und rechtliche Schritte angekündigt.

Wie komm ich jetzt an mein Geld ! Wie komm ich an die Adresse des Verkäufers für eine Anzeige ?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 489 weitere Antworten zum Thema:
Ebay Artikel Auktion Verkäufer zurück Geld
20.07.2012 | 18:01

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Mack
274 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:

Der ganze Vorgang erweckt nach Ihrer Schilderung natürlich schon den Eindruck, daß es sich hier um einen Betrug handelt, da die Abfolge (Ware runtergefallen, Überweisung falsch ausgefüllt) nicht besonders glaubhaft erscheint.

Sie können den Vorgang Ebay schildern und um Herausgabe der Daten des Verkäufers bitten. Einen Anspruch gegenüber Ebay auf Herausgabe der Adresse haben Sie jedoch alleine schon wegen datenschutzrechtlichen Grundsätzen nicht.

Dies ist jedoch auch gar nicht nötig, Sie können auch bei der Polizei Anzeige erstatten, ohne die konkrete Adresse des Verkäufers zu kennen.

Sie müssen nur der Polizei die notwendigen Daten der Auktion mitteilen (Datum, Kennziffer etc.) und die Strafverfolgungsbehörden werden dann die Daten bei Ebay selbst ermitteln.

Gegenüber den Behörden ist Ebay im Falle eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet die Daten herauszugeben.

Allerdings würde ich Ihnen empfehlen – um bei dem Verkäufer jeden Zweifel auszuschließen – daß Sie ihm noch eine e-mail mit einer letzten Frist senden (z.B. 5 Tage) und den Verkäufer darauf hinweisen, daß Sie anschließend eine Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei stellen werden.

Durch eine Strafanzeige bekommen Sie natürlich noch nicht unmittelbar Ihr Geld, es wäre jedoch möglich, daß der Verkäufer im Zuge des Verfahrens freiwillig das Geld zurückbezahlt.

Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie das Geld auf dem Zivilrechtsweg einklagen, wobei der Verkäufer natürlich auch die Verfahrenskosten bezahlen mußt.

Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de



Bewertung des Fragestellers 2012-07-22 | 18:45


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