Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 40 weitere Antworten zum Thema Ebay.
Ich habe am 15.8. einen Artikel eines privaten Verkäufers für 290,- (Sofortkauf) gekauft. Diesen habe ich mit PayPay bezahlt (Möglicherweise besteht kein Käuferschutz) . Der Verkäufer bestätigte den Zahlungseingang per Mail. Auf meine Nachfrage, wann er denn liefern könne, teile er mir mit: PayPal verweigere die Zahlung. Ich habe dann mit Paypal telefoniert und als AUskunft erhalten, es sei alles OK und das Geld auf dem Konto des Verkäufers. Dies teile ich dem Verkäufer mit, mit der Bitte um zügige Lieferung. Sei dem antwortet er nich mehr auf Mails. Heute stellte ich fest,das er seinen eBay Account gelöscht hat. Wahrscheinlich hat er auch einen falschen Namen benutzt, denn der benutzte ich der einer bekannten Persönlichkeit in seinem Wohnort. Was kann ich tun ? Wie bekomme ich das Geld zurück ?Antwort geschrieben am 20.08.2010 11:23:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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leider ist so etwas kein Einzelfall mehr.
Zunächst sollten Sie bei eBay den Fall melden.
Da offenbar mir PayPal gearbeitet worden ist, besteht insoweit nach den Geschäftsbedingungen ein Käuferschutz. Füllen Sie dort nach Anleitung die entsprechenden Formulare aus, um so den Anspruch zu sichern; denn dann besteht sehr wohl Käuferschutz. Darauf sollten Sie gegenüber eBay auch bestehen.
Zusätzlich sollten sie Strafantrag wegen Betrug stellen.
Diese kann bei der Staatsanwaltschaft direkt, oder auch bei einer Polizeidienststelle erfolgen.
Dazu sollten Sie alles ausdrucken und auch vorlegen. Die Tagebuchnummer sollten Sie sich notieren, damit Sie sich immer über den Stand des Verfahrens erkundigen können. Es wird – soweit möglich – die richtige Adresse ermittelt werden. Diese brauchen Sie, um auch eventuelle zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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