Eb** - Angebot vorzeitig beendet - Vertrag zustandegekommen?
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Situation:
Ich habe auf der Auktionsplattform Eb** ein Mobiltelefon zum Verkauf angeboten. Der Marktwert beläuft sich auf etwa 400 EUR. Einen Tag vor Auktionsende habe ich die Auktion unter Streichung aller Gebote beendet, da das Gerät einen dokumentierbaren Schaden aufweist. Am nächsten Tag bekam ich eine Mail vom Höchstbietenden, dass er das Mobiltelefon zu seinem damaligen aktuellen Höchstgebot von knapp 35 EUR erwerben möchte und bat mich um meine Bankverbindung. Eb** hat dem Mitglied auf Verlangen meine persönlichen Daten zugänglich gemacht (Datenschutz? Ist das erlaubt?)
Ich teilte dem Käufer mit, dass aus meiner Sicht kein Kaufvertrag zustande kam und die Forderung unhaltbar sei. Schließlich bekam ich auch von Eb** die Meldung "Ihr Artikel wurde leider nicht verkauft.". Nun gab es in Vergangenheit bereits Fälle, in denen die Verkäufer tatsächlich zu Schadensersatz verklagt wurden, da anscheinend ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zum aktuellen Höchstgebot besteht, auch wenn die Auktion vorzeitig beendet wurde. Man beachte, dass ich die Option "Alle Gebote streichen" gewählt habe und nicht "An den Höchstbietenden verkaufen.". D.h., der Höchstbietende hat auch eine E-Mail bekommen, dass sein Gebot gestrichen wurde und der Artikel nicht mehr zum Verkauf steht. Aus meiner Sicht ist dies eine konkludente Handlung, die eine explizite Anfechtung gegenüber dem Höchstbietenden unnötig macht.
Im Verlauf der Konversation wandelte der Höchstbietende seine Forderung in Schadensersatz um und forderte 365 EUR. Vorsichtshalber habe ich entsprechend §119 BGB einen möglichen Kaufvertrag angefechtet, da ich zum Zeitpunkt meiner Willenserklärung das Angebot vorzeitig zu beenden, mir über die Sachlage nicht bewusst war. Schließlich hätte ich die Auktion nicht abgebrochen, wenn mir bewusst gewesen wäre, ich würde einen Kaufvertrag zum aktuellen Gebot eingehen. Das eingegebene Höchstgebot des Interessenten lag übrigens bei 250 EUR. Stieg allerdings nicht so hoch, da der automatische Bietassistent von Eb** das regelt.
Der Höchstbietende bietet mir nun einen Vergleich an. Ich soll ihm 200 EUR überweisen und er sieht von weiteren Schritten ab.
Wie soll ich am besten handeln? Wie stehen meine Chancen vor Gericht, wenn ich auf seine Forderung nicht eingehe? Sind die 200 EUR als Vergleich angemessen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen









