ich blicke bald nicht mehr durch.
Ich trage bei Zeile 14 6800€ Umsatzsteuer ein, also was ich von meinen Kunden erhalten habe, richitg?
Zeile 15, was trage ich da ein? Meine Vorsteuer von 2800€ die ich vom Finanazamt bekommen habe? Oder nichts, weil das immer verrechnet wurde, also wenn ich 1000€ Umsatzsteuer abführen musste, bekamm ich 500€ Vorsteuer. Oder trage ich da halt meine komplette theoretische Vorsteuer ein?
Zeile 44, trage ich wieder die Vorsteuer ein, die ich an meine Händler bezahlt habe? Also müssten theoretisch Zeile 15 und 44 gleich sein, oder?
Zeile 45, trage ich da wieder die 6800€ ein, also das Zeile 14 und 45 gleich sind oder trage ich da die differenz ein, also die Umsatzsteuer-Vorsteuer ein?
Blicke da nicht mehr durch.
Eigl müsste das doch komplett Gewinnneutral sein? Habe mein Unternehmen im Mai aufgeben.
Antwort geschrieben am 07.02.2012 01:02:50 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 165
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Unter der gesetzlichen des § 4 RVG beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1. Ich trage bei Zeile 14 6800€ Umsatzsteuer ein, also was ich von meinen Kunden erhalten habe, richitg
Ja, wenn Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgestellt haben.
2.Zeile 15, was trage ich da ein? Meine Vorsteuer von 2800€ die ich vom Finanazamt bekommen habe? Ja, dort tragen Sie Umsatzsteuerrückerstattungen des Finanzamtes (z.B. aufgrund einer USt-Voranmeldung oder USt-Jahreserklärung) ein, also die gesamte Umsatzsteuer, DIE IHNEN IM JAHR, FÜR DAS ERKLÄRT WIRD, VOM FA ZURÜCKGEZAHLT WURDE. EGAL FÜR WELCHES JAHR/VORJAHR. Dies ist also nur dann der Fall, wenn natürlich die Vorsteuer höher als die vereinnahmte Umsatzsteuer ist.
3.Zeile 44, trage ich wieder die Vorsteuer ein, die ich an meine Händler bezahlt habe? Also müssten theoretisch Zeile 15 und 44 gleich sein, oder?
Die in Eingangsrechnungen enthaltenen Vorsteuerbeträge auf die Betriebsausgaben gehören im Zeitpunkt ihrer Bezahlung zu den Betriebsausgaben und sind in Zeile 44einzutragen.
4. Zeile 45, trage ich da wieder die 6800€ ein, also das Zeile 14 und 45 gleich sind oder trage ich da die differenz ein, also die Umsatzsteuer-Vorsteuer ein, Die aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldungen oder aufgrund der Um-
satzsteuerjahreserklärung an das Finanzamt gezahlte und ggf.verrechnete Umsatzsteuer ist in der Zeile 45 einzutragen.Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht
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Telefax: 089-594187
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.02.2012 06:24:14
Punkt 1 verstanden.
Punkt 2, nicht verstanden. Geht es da um Vorsteuer Beträge, ich habe 2800 an Vorsteuern gezählt, aber nur 500€ effektiv aufs Konto bekommen, der Rest wurde direkt bei den Voranmeldungen verrechnet mit der Umsatzsteuer, also was kommt da rein ? Oder wird das frei gelassen, da meine erhaltene Vorsteuer von 2800€ geringer also meine Umsatzsteuer von 6800€ ist ?
Punkt 3 verstanden, da kommt die komplette Vorsteuer von 2800€ rein.
Punkt 4, da kommt also quasi das Vorrauszahlungsoll rein, also bekommen Vorsteuer von 2800 MINuS die Umsatzsteuer ?
Punkt 1 verstanden.
Punkt 2, nicht verstanden. Geht es da um Vorsteuer Beträge, ich habe 2800 an Vorsteuern gezählt, aber nur 500€ effektiv aufs Konto bekommen, der Rest wurde direkt bei den Voranmeldungen verrechnet mit der Umsatzsteuer, also was kommt da rein ? Oder wird das frei gelassen, da meine erhaltene Vorsteuer von 2800€ geringer also meine Umsatzsteuer von 6800€ ist ?
Punkt 3 verstanden, da kommt die komplette Vorsteuer von 2800€ rein.
Punkt 4, da kommt also quasi das Vorrauszahlungsoll rein, also bekommen Vorsteuer von 2800 MINuS die Umsatzsteuer ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.02.2012 08:44:03
Punkt 2. Wenn Sie Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das Jahr 2011 unterjährig oder 2010 eine Umsatzsteuererklärung abgegeben haben und sich daraus ein Guthaben zu Ihren Gunsten ergibt, welches an Sie ausgekehrt wurde, tragen Sie nur diese vom Finanzamt erstatteten Beträge ein.
Punkt 4.
Ja, der Betrag den Sie bezahlt haben an das Finanzamt!!!
Falls Sie noch Rückfragen, müssen Sie mich außerhalb des Forums kontaktieren.
Punkt 2. Wenn Sie Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das Jahr 2011 unterjährig oder 2010 eine Umsatzsteuererklärung abgegeben haben und sich daraus ein Guthaben zu Ihren Gunsten ergibt, welches an Sie ausgekehrt wurde, tragen Sie nur diese vom Finanzamt erstatteten Beträge ein.
Punkt 4.
Ja, der Betrag den Sie bezahlt haben an das Finanzamt!!!
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