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Frage geschrieben am 16.10.2009 15:22:18

EU-weite Gewährleistung nur im Kaufland?

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2423
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut der Apple Seite kann man ein IPhone nur in dem Land reparieren lassen, in dem es auch gekauft wurde. Ich habe allerdings gehört, dass es eine EU-weite Gewährleistung geben soll, die im Falle eines defektes innerhalb der Gewährleistung von 1 Jahr in Anspruch genommen werden kann, ohne sich an das Kaufland wenden zu müssen. Stimmt das?

Vielen Dank!

http://www.apple.com/de/support/iphone/service/faq/

Liebe Grüße!


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 16.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Zu unterscheiden ist zum einen die Gewährleistung des Verkäufers und die Herstellergarantie von Apple.

Die Gewährleistung kann nur gegenüber dem Verkäufer in dem jeweiligen Kaufland eingefordert werden. Gleiches gilt auch für Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistung und der Herstellergarantie vorgenommen werden. Hierauf bezieht sich auch der von Ihnen beigefügte Link. Ziffer 3.

Hinsichtlich der Herstellergarantie von Apple ist aus den Bedingungen keine Einschränkung ersichtlich, so dass EU-weit eine Garantie in Anspruch genommen werden kann. Eine Einschränkung kann es nur dahingehend geben, wenn in den jeweiligen EU Ländern verschieden Hersteller tätig werden. Insofern kann nur dahingehend eine Einschränkung erfolgen.

Da die Garantieleistung in der Regel durch hierauf spezialisierte und von Apple beauftragte Unternehmen-(steile) erfolgen, werden sich sicherlich keine Probleme einstellen, wenn Sie die Garantie in einem anderen EU-Land in Anspruch nehmen, wenn die übrigen Garantiebedingungen erfüllt sind.

Jedenfalls besteht hierfür keine rechtliche Grundlage.

Ich hoffe Ihnen einen ersten hilfreichen Einblick verschafft zu haben.

Mit besten Grüßen


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.10.2009 21:32:17

Sehr geehrte Herr Schröter,
ich bin jetzt ein wenig verwirrt. Das heißt also im Klartext:
Die Herstellergarantie von 1 Jahr muss unabhänig vom EU Kaufland erfüllt werden, so dass sich der Käufer nicht an das EU Kaufland wenden muss, sofern der Hersteller in den jeweiligen EU Ländern (Kaufland + Aktuelles Land) ein Firmensitz hat. Wie im Fall von z.B. Apple. Ist das korrekt?

Vielen Dank!

Liebe Grüße!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 20.10.2009 22:16:34

Sehr geehrter Ratsuchender,

verwirren wollte ich Sie nicht. Neben der Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer, besteht eine Herstellergarantie.

Für die Herstellergarantie gibt es jedenfalls bei Apple keine örtliche Einschränkung. Hat Apple beispielsweise einen Firmensitz in Deutschland werden Sie auch hier Ihre Herstellergarantie in Anspruch nehmen können.

Besteht eine Applesitz in einem anderen EU-Land ist jedenfalls bei vorläufiger Sichtung der Appleseite keine Einschränkung ersichtlich, dass die Herstellergarantie in diesem Land nur in Anspruch genommen werden kann. Vielmehr werden Sie Ihre Herstellergarantie auch von Deutschland aus in Anspruch nehmen können.

Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Viele Grüße

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