unsere Fragen sind:
1) Kann ein rumänischer PVC/Alu Fenster Hersteller seine Produkte inklussive Einbau in Deutschland anbieten, oder ist das dann Schwarzarbeit? Braucht die Firma dann eine gewisse Zulassung in Deutschland? Müssen arbeitsrechtliche Genehmigungen beantragt werden um keine Schwarzarbeit zu leisten?
2) Darf ein rumänischer bzw. slowakischer Heizungsbauer seine Dienstleistungen in Deutschland anbieten, wie z.B. Montage von Fussbodenheizung? Braucht die Firma dann eine gewisse Zulassung in Deutschland? Müssen arbeitsrechtliche Genehmigungen beantragt werden um keine Schwarzarbeit zu leisten?
Danke
Nanu
Antwort geschrieben am 02.11.2010 15:14:10 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
1) Kann ein rumänischer PVC/Alu Fenster Hersteller seine Produkte inklussive Einbau in Deutschland anbieten, oder ist das dann Schwarzarbeit? Braucht die Firma dann eine gewisse Zulassung in Deutschland? Müssen arbeitsrechtliche Genehmigungen beantragt werden um keine Schwarzarbeit zu leisten?
Dies hangt davon ab: wenn dieser Hersteller eine deutsche Firma mit der Durchführung des Einbaues beauftragt und die rumänische Firma lediglich die Fenster liefert, benötig dazu m.E. keine besondere Erlaubnis.
Falls die Rumänische Firma jedoch von Deutschland aus tätig ist, muss sich dann wie jede andere Firma in Deutschland anmelden.
Wenn aber die Firma rumänische Arbeitnehmer nach Deutschland entsendet bzw. einstellt, dann gilt eine Beschränkung: EU-Neubürger, für die noch Übergangsregelungen gelten, dürfen eine Beschäftigung grundsätzlich nur mit einer Arbeitsgenehmigung-EU der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausüben und von Arbeitgebern nur beschäftigt werden, wenn sie eine solche Genehmigung besitzen. Für Rumänien gilt diese Einschränkung noch bis zum 31.12.2013 (sog. EU-2).-
2) Darf ein rumänischer bzw. slowakischer Heizungsbauer seine Dienstleistungen in Deutschland anbieten, wie z.B. Montage von Fussbodenheizung? Braucht die Firma dann eine gewisse Zulassung in Deutschland? Müssen arbeitsrechtliche Genehmigungen beantragt werden um keine Schwarzarbeit zu leisten?
Für Bulgarien gilt das o.g (EU-2).
Für die Slowakei (sog. EU-8) gilt es entsprechend, aber die Frist läuft am 30.04.2011.
Falls es sich nicht um Arbeitnehmer handelt, sondern um Unternehmer, gelten diese Fristen auch, da die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 ff EGV) für die Wirtschaftsbereiche des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, der Innendekoration und dem Reinigungsgewerbe von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmittel, auch eingeschränkt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.11.2010 16:04:10
Danke für Ihre Antwort.
Nur zum Verständniss:
- Kann man eine Arbeitsgenehmigung-EU für den Rumänischen Fensterhersteller bekommen, um flexibel deren Mitarbeiter auf Montage der Fenster nach Deutschland zu senden, oder sind diese Arbeitsgenehmigungen immer Personenbezogen?
Danke
Danke für Ihre Antwort.
Nur zum Verständniss:
- Kann man eine Arbeitsgenehmigung-EU für den Rumänischen Fensterhersteller bekommen, um flexibel deren Mitarbeiter auf Montage der Fenster nach Deutschland zu senden, oder sind diese Arbeitsgenehmigungen immer Personenbezogen?
Danke
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.11.2010 16:06:43
Nein, es muss eine Arbeitsgenehmigung für jeden Arbeitnehmer vorhanden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Nein, es muss eine Arbeitsgenehmigung für jeden Arbeitnehmer vorhanden sein.
Mit freundlichen Grüßen
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