EU-Rente auf unbestimmte Zeit ?
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow
http://www.frag-einen-anwalt.de/
14.6.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe hiermit eine Frage zum Sozial/bzw.-versicherungsrecht im Rahmen
des Portal (www.frag-einen-anwalt.de)
hinsichtlich meiner zeitlich befrist. Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht
(vor 2001) und Umwandlung dieser in eine Rente auf unbestimmte Zeit
Es besteht folgender Sachverhalt:
-ich beziehe seit dem 19.9.2000 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf
Zeit.Der Rentenanspruch ist lt.dem 1.Bescheid zeitlich begrenzt,
weil die Erwerbsunfähigkeit nicht ausschliesslich dem Gesundheitszustand,
sondern auch den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.
Die Anspruchsvorraussetzungen sind lt.o.g.Bescheid ab den 9.5.2000 erfüllt.
Diese EU-Rente beruht lt.Bescheid vom 11.8.2009 den Recht bis 31.12.2000
( das stand zuletzt auf dem Bescheid Deutsche Rentenversicherung/früher BfA
auf dem Formblatt R5455 7/09 -Bescheid-Blatt 1 oben rechts).
Diese Rente wurde bereits jeweils um 3 Jahre mittlerweile bis 11/2012 weiter
bewilligt,so dass die damalige EU-Rente mehr als 6 bzw. 9Jahre weiter
bewilligt wurde.
Meine Frage:
-müsste nicht aus rechtlichen Gründen längst eine Rente wegen Erwerbsminderung
seitens der Deutschen Rentenversicherung auf unbestimmte Zeit ausgesprochen
werden,
oder verhindert hier die Berücksichtigung der o.g.Rente bzgl. dem Arbeitsmarkt
eine Umwandlung in eine Rente auf unbestimmte Zeit ?
Anlass für diese Frage ist ein Schreiben der DRV vom 1.6.2012,
in der man mir den Wegfall der Rente auf Zeit ab 1.12.2012 mitteilt
und mich gleichzeitig mit hinzugefügten Formularen R 120 und R 090
auffordert,eine Weiterführung der Rente zu beantragen.
Wie sollte man weiter vorgehen ?
Vielen Dank!
Mit freundl.Gruss
Frank J.









