EU-Haftbefehl weil nicht erreichbar
Kurz zur vorgeschichte. Meine Freundin hat mit ihrer Cousine von 2004 bis Feb. 2008 in Österreich gelebt. Danach kamen beide in die Schweiz. Vor 2 Wochen wurden beide verhaftet, weil ein EU-Haftbefehl von Österreich erlassen wurde. Wir waren leider genau diese Zeit in Polen (ihr Herkunftsland) in den Ferien und meine Freundin wurde dort festgenommen. Die Cousine war in dieser Zeit bei der Arbeit in der Schweiz. Nun, die Cousine wurde bereits nach Wien gebracht und meine Freundin schmorrt im polnischen Gefägnis in Krakau. Sie haben natürlich 30 Tage Zeit, aber das verschlimmert nur die ganze Situation. Ausserdem ist das Gefängnis Montelupich eigentlich ein Männergefängnis, meines Wissens und sie wird nicht gut behandelt.
Der Staatsanwalt in Österreich hat mir erklärt, dass ein Mann, welcher in Wien seit letztes Jahr in Haft ist, ausgesagt hat, dass beide in den Jahren 08 und 09 2Kg Speed und 5000 Tabletten Excstasy von Polen nach Wien einfuhren. Dies kann nicht möglich sein, da beide bereits in der Schweiz wohnten und hier arbeiteten. Natürlich ist meine Freudin ab und zu nach Polen via Wien gereist, aber verbrachte dort nur einige Stunden in der Wohnung des Bruders.
Nun, meine Frage, kann nur aufgrund einer Aussage und nicht erreichens der beiden (da ihre aktuelle Wohnadresse nicht bekannt war) ein EU-Haftbefehl erlassen werden? oder benötigen sie für dies rechtskräftige Beweise?
Ich habe gelesen, dass eine Aussage genügt um eine Verurteilung zu machen, wenn sie glaubwürdigt ist. Wenn sie jedoch beweisen, diese Zeit in der Schweiz gewesen zu sein, sollte es doch nicht einmal zu einer Klage kommen oder? Ausserdem haben beide hier ein geregeltes Leben mit Arbeit. Zudem wollten wir das Kind meiner Freundin in die Schweiz nehmen dieses Jahr, da sie alleinerziehend ist. Einen Antrag auf die Aufenthaltsbewilligung haben wir bereits eingereicht.
Ich kann ja nicht 100% sagen, was sie vor 2008 gemacht haben, aber falls das stimmt, sollte es doch zu einer mildernden Strafe kommen aufgrund der aktuellen Lebenssituation. Ausserdem hatten sie bis jetzt nie Stress mit der Polizei oder Vorstrafen. Was kann sie schlimmstenfalls passieren?









