Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340432
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 08.06.2009 13:00:58

EOS field service

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6030
Hallo,

letzte woch rief mich ein Mitarbeiter der EOS Field an und drohte mir gleich mit sicherstellung meines Fahrzeuges ohne schriftliche Kostenaufschlüsslung. Dann nannte er mir unterschiedliche Beträge. Beim ersten telefonat waren es ...€ und beim zweiten dann fast das doppelte. Zwischen den telefonaten liegen allerdings nur 4 Tage.Jetzt droht er mir wie gesagt mit Ssicherstelung oder sofortiger Barzehlung.
Wie soll ich mich verhalten bzw. was kann ich tun ?


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 8.6.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 08.06.2009 13:16:07
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellte Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Die erwähnte EOS Field Services bietet unterschiedliche Dienstleistungen, so auch Inkasso-Dienste an. Wenn sich ein solches Unternehmen an einen Verbraucher wendet, wird entweder von Seiten eines Dritten eine offene Forderung bestehen oder es handelt sich um betrügerische Aktivitäten.

Die beschriebene Vorgehensweise wirkt etwas seltsam. Wenn Ihnen insoweit keine offenen Forderungen von Dritten gegen Sie bekannt sind oder auch sonst kein schriftlichen Zahlungsaufforderungen der EOS Field Services vorliegen, sollten Sie die Anrufe ignorieren.

Wenn Sie die mündlich erhobenen Forderungen nicht nachvollziehen können, sollten Sie unbedingt von einer Zahlung absehen. Die angekündigte Sicherstellung Ihres Fahrzeugs wird durch die EOS Field Services nicht erfolgen. Dazu fehlen die entsprechenden Befugnisse.

Warten Sie ab, bis sich die EOS schriftlich an Sie wendet. Dann können Sie besser nachvollziehen, inwieweit die Forderungen begründet und berechtigt sind.

Sollten die Forderungen der EOS nicht begründet sein, sollten Sie dies schriftlich mitteilen oder sich am besten an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden. Dieser wird sich der Sache annehmen und einen entsprechenden Schriftwechsel mit der EOS führen.

Sollten sich die Forderungen als begründet erweisen, sollten Sie zahlen; eine Sicherstellung Ihres Fahrzeugs haben Sie aber nicht zu befürchten.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 032121128582
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.06.2009 13:39:26

Danke, schon mal sehr hilfreich, aber wie soll ich mich verhalten, denn der mitarbeiter will am Mittwoch bei mir vor der Tür stehen und das Auto sicherstellen. Kann ich das untersagen, wenn er wirklich kommen sollte ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.06.2009 13:45:04

Ja, das können Sie untersagen. Eine private Firma, wie die EOS hat nicht die Befugnis, Ihre Fahrzeug sicherzustellen. Ausnahmsweise wäre dies nur möglich, wenn die offene Forderung das Fahrzeug selbst betrifft. Aber auch dann kann eine Privatperson nicht ohne Weiteres das Fahrzeug sicherstellen.

Sollte es am Mittwoch zu Schwierigkeiten hinsichtlich des Besuches des EOS Mitarbeiter kommen, sollten Sie im Nachgang die Polizei verständigen und Anzeige wegen Nötigung etc. stellen.

Sie sollten ein Familienmitglied, einen Nachbarn oder Bekannten etc. bei dem Termin am Mittwoch bei sich haben - als Zeuge und im Zweifel auch zur Sicherheit.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 18.06.2009 14:03:45

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

bei der Einzugsermächtigung, die vertraglich vereinbart gewesen ist, gibt es offenbar Probleme. Bitte beseitigen Sie bestehende Schwierigkeiten.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwerin direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Inkasso, Mahnungen letzten Monat:

11
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340432
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97847
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
EOS   field   service