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Frage geschrieben am 10.08.2010 13:09:03

EILT ! Unterlassungserklärung und deren Fristablauf wg. Ebayauktion

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1412
Guten Tag und Hallo ,

ich könnte dringend einen rechtsanwältischen Rat gebrauchen ! Während meines gerade erst beendeten Urlaubes habe ich von einem Rechtsanwalt ein Schreiben bekommen. Bedingt durch meine Abwesenheit bin ich natürlich in Zeitverzug geraten, und habe nur noch bis Freitag (den 13.8.) Zeit darauf ( Abmahnung / Unterlassungserklärung ) zu reagieren.

Folgender Sachverhalt liegt an : Ich habe im Dezember letzten Jahres meinen alten Computer über eBay verkaufen wollen, und dabei eine Artikelbeschreibung eines anderen Ebay-Verkäufers übernommen. Nach Einstellen meiner Auktion hat sich ein kleines Fenster geöffnet, worin folgendes zu lesen war : Teile dieser Artikelbeschreibung wurden aus einem anderem Ebay-Angebot kopiert, der Verfasser wurde darüber informiert/powered by Anticopy. Soweit so gut.

Nun bekomme ich in diesen Tagen von einem RA ein Schreiben was sich auf o.a. Ebay-Auktion bezieht (seit dem Auktionsende sind mehr als 7 Monate vergangen !), woraus hervorgeht dass der ursprüngliche Verfasser der Artikelbeschreibung nun rechtlich gegen mich vorgeht. Originalzitat aus dem RA-Schreiben : „Wie Ihnen bekannt ist, liegt hierin eine Urheberrechtsverletzung vor - die Sie zur Unterlassung und zum Schadenersatz ggü. meinem Mandanten verpflichtet. Die Ansprüche meines Mandanten beruhen auf §§ 97 ff UhG"

Diese Übernahme der Artikelbeschreibung war in der Tat mein Fehler, das gebe ich auch gerne zu !


Folgende Unterlassungsverpflichtungserklärung soll ich nun unterschrieben zurücksenden :

Herr XXX (meine Person) / Verletzer , verpflichtet sich ggü. Herr YYY (Mandant des RA) / Rechteinhaber, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe von xxx EURO zu unterlassen,

1. Artikelbeschreibungen zu einem PC (genaues Modell/Typ etc.) ohne ausdrückliche , schriftl. Genehmigung des Rechteinhabers zu nutzen, insbes. im Internet zu publizieren oder in anderen Medien auszuwerten
2. Ausserdem verpflichtet sich der Verletzer nebst der sofortigen Umsetzung der Unterlassung zur Tragung des Schadenersatzes in Höhe von xxx EURO, insbesondere zur Tragung der anfallenden RAkosten nach RVG zu einem Gegenstandswert von xxx EURO, die durch die Abmahnung ausgelöst wurden.

Ort, Datum

Unterschrift (Verletzer)


Zu dieser Unterlassungsverpflichtungserklärung nun auch meine konkreten Fragen :
1. Habe ich wegen des o.a. Ebayvorganges eine Chance diese Unterlassungserklärung nicht unterschreiben zu müssen ?
2. Wenn nein, gehört in diese Unterlassungserklärung eine konkrete Schadensersatzsumme überhaupt hinein ?
3. Ist die Vertragsstrafe mit einer konkreten Summe in dieser U.erklärung zu nennen, oder sollte diese Summe besser mit der Formulierung nach Hamburger Brauch ersetzt werden („ ….. in das Ermessen des Gegners zu setzen, jedoch durch ein Gericht überprüfbar") ? Wie würde ( bei Hamburger Brauch ) die optimale Formulierung lauten?
4. Ist die o.a. Unterlassungserklärung ansonsten von dem RA rechtlich korrekt formuliert, oder sind noch andere Fallstricke zu sehen die sich mir als Laie nicht offenbaren ?
5. Was haben Sie noch für generelle Tipps zur weiteren Verfahrensweise ?


Ich wäre für eine schnelle Antwort Ihnen sehr verbunden. Dank im voraus !

Viele Grüße von einem Verzweifelten



Antwort geschrieben am 10.08.2010 14:36:40
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

1. Habe ich wegen des o.a. Ebayvorganges eine Chance diese Unterlassungserklärung nicht unterschreiben zu müssen ?

Sie haben sich hier den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung gefallen zu lassen, da Sie einen Text einer dritten Person verwendet haben. Das ist in der Tat zivilrechtlich in dem Maße verfolgbar.

Daher werden Sie sich den Forderungen zumindest teilweise beugen müssen.


2. Wenn nein, gehört in diese Unterlassungserklärung eine konkrete Schadensersatzsumme überhaupt hinein ?

Man kann die UE so gestalten. In Ihrem Interesse wäre es aber besser, die UE etwas abzuändern und die konkreten Zahlen herauszunehmen.


3. Ist die Vertragsstrafe mit einer konkreten Summe in dieser U.erklärung zu nennen, oder sollte diese Summe besser mit der Formulierung nach Hamburger Brauch ersetzt werden („ ….. in das Ermessen des Gegners zu setzen, jedoch durch ein Gericht überprüfbar") ? Wie würde ( bei Hamburger Brauch ) die optimale Formulierung lauten?

Genau so sollte man das machen, das ist immer besser.


4. Ist die o.a. Unterlassungserklärung ansonsten von dem RA rechtlich korrekt formuliert, oder sind noch andere Fallstricke zu sehen die sich mir als Laie nicht offenbaren ?

Die UE ist soweit okay, es sollten nur die Zahlen herausgenommen werden. Auch das Passus mit den Anwaltskosten sollte raus.


5. Was haben Sie noch für generelle Tipps zur weiteren Verfahrensweise ?

Sie sollten die UE soweit ändern und ein Begleitschreiben aufsetzen. Darin sollten Sie in erster Linie versuchen, die Kosten zu minimieren.


Gern kann ich Ihnen auch behilflich sein, die UE abzuändern und ein entsprechendes Begleitschreiben aufzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.08.2010 01:52:47

Sehr geehrter Hr. Schwerin ,

vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort ! Gerne komme ich auf die von Ihnen angebotene Nachfrageoption zurück. Ich habe die UE entsprechend ihren Tipps abgeändert (Geänderte UE folgt weiter unten).
Folgende Fragen ergeben sich noch :
1. Ist die Ausformulierung dieser UE in Ordnung ? Wenn nein, was ist dann noch konkret zu korrigieren ?
2. Denn ursprünglichen letzten Absatz (…ausserdem verpflichtet sich der Verletzer nebst der sofortigen Umsetzung der Unterlassung zur Tragung des Schadenersatzes in Höhe von xxx EURO, insbesondere zur Tragung der anfallenden RAkosten nach RVG zu einem Gegenstandswert von xxx EURO, die durch die Abmahnung ausgelöst wurden.) habe ich wg. der konkreten Beträge zu Schadenersatz sowie RAkosten komplett gestrichen. Ist dies ok. so ?
3. Das von Ihnen erwähnte Begleitschreiben zur UE bereitet mir inhaltlich noch Kopfschmerzen. Können Sie mir ein paar konkrete Satzformulierungen mit auf den Weg geben.

Wie schon in der Erstanfrage erwähnt, ich stehe wg. der vorgegebenen Frist (übermorgen) enorm unter Druck !

Ich freue mich wieder auf Ihr schnelles Feedback incl. konkreter Tipps


Hier nun die abgeänderte UE :


Unterlassungserklärung
----------------------------------

Hiermit verpflichte ich mich (mein Name/Straße/PLZ/Ort ), ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,

gegenüber Herrn YYY, Straße / PLZ / Ort - nachfolgend Unterlassungsgläubiger genannt - dazu,

es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von dem Unterlassungsgläubiger festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch die zuständige Gerichtsbarkeit zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,

Artikelbeschreibungen zu einem PC (genaues Modell/Typ etc.) ohne ausdrückliche , schriftl. Genehmigung des Unterlassungsgläubigers zu nutzen, insbes. im Internet zu publizieren oder in anderen Medien auszuwerten


___________________________
(Ort, Datum)


___________________________
(Unterschrift)

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.08.2010 07:51:52

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

1. Die UE ist so in Ordnung und ausreichend. Senden Sie diese per Einschreiben an die Gegenseite.

2. Ja, das ist genau richtig so.

3. In diesem Rahmen kann ich keine Formulierungen mitgeben, dazu bedarf es einer weiteren Mandatierung.

Sie können das Ganze aber formlos halten und einfach nur die Situation erklären und darum bitten die Kosten gering zu halten, da Sie die Kosten für zu hoch halten und es sich nicht leisten können.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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