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Frage geschrieben am 14.09.2010 00:23:39

E-plus / Base Schadenersatzpauschale rechtens?

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2371
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Antworten zum Thema rechtens?.
Hallo,

wegen Zahlungsschwierigkeiten und Unstimmigkeiten habe ich nun - am 1.Sept. 2010 - eine außerordentliche, fristlose Kündigung meines Handyvertrages seitens Base bekommen. Auf Grund der offenen Rechnung von Juni 2010. (Rechnung kam Mitte Juli. =Zahlungsverzug seit Ende Juli)

Details zum Vertrag:
-Zwei Handyverträge, zusammen unter einer Kundennummer.
('Partnervertrag'). Eine gemeinsame Rechnung.

-Handynr.1 hat monatl. Tarif / Gesamtkosten von 25€.
-Ab 1.Juli 2010: Bei Handynr.2 ist der monatl. Tarif auf 0€
untentgeltlich runtergesetzt. Keine monatl. Kosten!
(Vorher betrugen die Gesamtkosten(Tarif) 60€.
Der Tarif wurde Mitte Juni umgestellt)

- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt noch 22 Monate.

Der offene Rechnungsbetrag beträgt 210,77€. (Juni+Juli)
Bei und seit der letzten Rechnung (für Juli 2010. Rechnung
kam Mitte August) ist ersehbar, dass ich nur noch bei
Handynr.1 Kosten habe.


Die Base-Finanzabteilung sagte mir, dass die Kündigung meines Kundenkontos unwiderruflich sei, und ich mich (wörtlich) 'nur noch mit dem Inkassobüro ksp über die offene Forderung besprechen kann'.

Paar Tage später kam das Forderungsschreiben und Schufaeintrag-Drohung der ksp.

Hauptforderung 210,77€
Verzugszinsen 0,21€
vorgerichtl. Kosten 20€
Gebühr in Höhe von 32,50€
Auslagenpauschale 6,50€
Schadenersatzpauschale ---> 1603,79€ !!!!
Gesamtbetrag ----> 1873,77€ !!!!!!!!!!!!!!!

Ich , sehr geschockt, habe HEUTE daraufhin direkt bei ksp angerufen, nach der genauen Zusammensetzung der Schadenersatzpauschale verlangt. Die ksp Beraterin sagte:'Ich gebe heute noch an unsere 'Mandantin' weiter, dass sie Ihnen einen Brief mit der genauen Zusammensetzung schicken soll. Sie können aber schonmal die Hauptforderung von 210,77€ zahlen. Bis Sie den Brief erhalten.'
Ich: 'Wie ist das dann mit dem Schufaeintrag? Da ich erstmal die Schadenersatzpauschale nicht zahlen werde.'
ksp: 'Jetzt erstmal wird nichts veranlasst. Alles ist noch in Ordnung. Erst wenn wir eine Titulierung haben, wird ein negativ Schufaeintrag veranlasst. Aber auch wenn später eine Ratenzahlung besteht, bekommen Sie KEINEN Schufaeintrag.'

Jetzt warte ich nervös auf den Brief von Base.

FRAGEN
Ist die Berrechnung der Schadenersatzpauschale überhaupt rechtens bzw. die Höhe möglich???

Denn wenn ich meine 'Gebühren' für die Mindesvertragslaufzeit hochrechne, bin ich bei einem viel geringerem Betrag!
Bei den AGBs (Base.de) steht sogar:
>>>' Kündigt EPS den Mobilfunkvertrag aus wichtigem Grund fristlos,steht ihr ein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 75 % des monatlichen Grund- und/oder Paketpreises und/oder des monatlichen Mindestumsatzes zu, der bis zum nächsten ordnungsgemäßen Kündigungstermin angefallen wäre.'<<<<<

SOLL ich überhaupt schonmal die Hauptforderung zahlen??? Wird dadurch der neg. Schufaeintrag zurückgehalten???
Oder soll ich warten bis der gelbe Brief vom Gericht kommt und Widerspruch einlegen?


Antwort geschrieben am 14.09.2010 01:03:58
Rechtsanwältin Gabriele Koch
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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:

Ihrer Sachverhaltsschilderung entnehme ich, dass die Hauptforderung in Höhe von 210,77 EUR unstreitig offen ist. Damit sind Sie in jedem Fall verpflichtet, diesen Betrag zu bezahlen, ebenso wie die Verzugszinsen, die Gebühren i.H.v. 32,50 und die Auslagenpauschale von 6,50 EUR. Die Verpflichtung, diese Positionen neben der Hauptforderung zu bezahlen, ergibt sich aus §§ 286, 288, BGB, da Sie sich mit der Zahlung der Hauptforderung in Verzug befinden. Es empfiehlt sich grundsätzlich, Beträge, die unstreitig geschuldet werden, so früh wie möglich zu bezahlen, da andernfalls nur weitere, unnötige Kosten entstehen, sei es Verzugszinsen oder auch Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren. Ich würde Ihnen daher, unabhängig von allen anderen Überlegungen, raten, diesen Betrag schnellstmöglich zu bezahlen.

Was die 20 EUR vorgerichtliche Kosten sind, weiß ich nicht, das sollte ggf. auch nachgefragt werden.

Die Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzanspruches in allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gem. § 309 Ziffer 5b BGB unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Evtl. sollte überprüft werden, ob die Regelung in den AGB diesen Anforderungen entspricht.

Unabhängig davon werden Sie aber verpflichtet sein, den Schaden zu ersetzen, der dadurch entstanden ist, dass der Vertrag durch Ihr Verschulden vorzeitig gekündigt wurde. In diesem Fall wird das der entgangene Gewinn sein, der mindestens so hoch ist, wie die Grundgebühr während der gesamten Vertragslaufzeit abzüglich ersparter Aufwendungen. Hier sollten Sie zunächst die Antwort von Base abwarten. Erst wenn klar ist, wie sich der Betrag von 1.603,79 EUR zusammensetzt, kann abschließend geprüft werden, ob dieser berechtigt ist, oder nicht.

Ein Schufa-Eintrag kann nur erfolgen, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, oder unter den Voraussetzungen des § 28a Nr. 4 BDSG, nämlich dann, wenn

1. der Betroffene mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde
2. seit der ersten Mahnung mindestens 4 Wochen vergangen sind
3. der Betroffene darüber informiert wurde, dass die Daten übermittelt werden und
4. er der Forderung nicht widersprochen hat.

Das Vernünftigste wär also im Moment, die Hauptforderung und die oben angegebenen Nebenforderungen zu bezahlen, bezüglich des Schadensersatzanspruches die Antwort von Base abzuwarten und diese dann ggf. zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und dem Schadensersatzanspruch einstweilen vorsorglich zu widersprechen, um keinen Schufa-Eintrag zu riskieren.

Ich hoffe, Ihnen damit einen ersten Überblick gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin

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Bitte beachten Sie, dass diese Antwort nur eine erste Einschätzung ist, die ausschließlich auf den von Ihnen gegebenen Informationen beruht und eine umfassende juristische Beratung nicht ersetzten kann. Jede noch so kleine Änderung des Sachverhalts kann zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen.


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