E-Mailwerbung teilweise ohne Einverständnis - schützt Limited vor Abmahnungen?
27.09.2009 01:49 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
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Wir bitten einen erfahrenen Anwalt im gewerblichen Rechtschutz um die Beantwortung unserer Fragen in Form einer allgemeinen Einschätzung (Facetten & sinnvolle Möglichkeiten aufzeigen). Spätere Beauftragung nicht ausgeschlossen.
Wir versenden für unseren Onlineshop WerbeEMails. Die E-Mailadressen kaufen wir bei verschiedenen Anbietern.
Es gibt 2 Empfängergruppen:
a) Gewerbliche Empfänger, von denen kein Einverständnis für die Werbung vorliegt. Das Produkt hat nur bedingt mit dem Geschäftszweck zu tun, ist eher von allgemeinem Interesse für Unternehmen.
b) Private Empfänger, von denen ein allgemeines Werbeeinverständnis vorliegt, jedoch nicht für konkret unser Produkt. Unter Umständen liegt auch gar kein Werbeeinverständnis vor (da wir dies im Einzelnen nicht nachprüfen können).
Hierzu meine Fragen:
1.) Wie hoch schätzen Sie das Risiko von Abmahnungen für die beiden Empfängergruppen ein?
2.) Wie könnte man sich zusätzlich absichern um Abmahnungen zu verhindern?
3.) Mit welchen juristischen Konsequenzen ist im Falle von fehlendem Werbeeinverständnis zu rechnen (auch Kosten für Abmahnungen, Unterlassungserklärungen o.Ä.)?
4.) Wie muss ein Werbeeinverständnis nachgewiesen werden, genügt Datum & IP zum Beispiel bei Ausfüllen eines Webformulars?
Zur Hauptfrage.
5.) Nützt es juristisch eine Limited zu gründen (Option: geschäftliche Tätigkeit England oder Deutschland), welche für die Werbeaussendungen verantwortlich zeichnet? Diese würde dann im EMailing Impressum benannt werden. Kann das Abmahnungen abhalten? Vor welche Hürden würde ein abmahnender Anwalt gestellt werden? Welche Nachteile birgt diese Variante für uns? Wie hoch ist das Abmahnrisiko?
Eingrenzung vom Fragesteller
27.09.2009 | 18:42








