Frage geschrieben am 25.06.2007 19:58:00
E-Mails in einem Buch veröffentlichen?
Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2507ich möchte ein Buch schreiben, in dem über wahre Begebenheiten anderer Personen berichtet wird, allerdings ohne Namens- bzw. Ortsangabe. Ist dies zulässig?
Außerdem möchte ich auch Mails, SMS und Briefe, die ich erhalten habe (mit persönlichem Inhalt) veröffentlichen (natürlich ohne Namen und Adresse). Geht das?
-- Einsatz geändert am 03.07.2007 23:16:06
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 9.10.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 09.10.2007 01:24:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander J. Boos
Langgasse 11, 55299 Nackenheim, Tel: 06135 / 70 66 829, Fax: 06135-7069904
Insolvenzrecht, Medienrecht, Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 18
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anhand der Sachverhaltsschilderung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes will ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
1.
Grundsätzlich gilt, wenn Sie bei Ihrem Projekt die Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzen wollen, dass die Darstellungen, Erzählungen etc. stets so gewählt sein müssen, dass Rückschlüsse auf tatsächliche Personen nicht möglich sind.
2.
Sicherlich gilt es aber auch zu differenzieren, ob die Inhalte, die Sie veröffentlichen überhaupt geeignet sind, in die Persönlichkeitsrechte Dritter einzugreifen. Schließlich stellt nicht jede Erzählung bzw. Information über eine Person zugleich eine Verletzung von rechten Dritter dar. Diese dürfte in der Regel nur bei äußerst intimen oder privaten Details der Fall sein.
Freilich ist auch zu differenzieren, ob es sich um Personen der Zeitgeschichte handelt, bei diesen ist der Spielraum erheblich größer.
3.
Wie Sie anhand dieser Punkte sehen, ist die Art der Erzählung und des Zulässigen immer eine Frage des Einzelfalles, denn häufig sind für EINE Person anhand von Darstellungen Rückschlüsse auf den tatsächlichen Charakter möglich, für eine andere jedoch nicht; dies hängt ganz vom Betrachter bzw. Leser ab.
4.
Nennen Sie, um auf der sicheren Seite zu sein, keine Namen, ebenfalls keine Orte und berichten Sie nicht soviel, dass für eine gewisse Gruppe von Menschen die betreffende Person ohne Probleme sofort zu identifizieren ist.
5.
Was Emails, SMS und Briefe angeht, geraten Sie möglicherweise in Konflikt mit dem Urheberrechtsgesetz, darüber hinaus gilt für sehr "pikante" Details das oben gesagte hinsichtlich möglicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Grundsätzlich würde ich empfehlen, die Texte zu verändern, um auch hier auf der sicheren Seite zu sein, darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Erlaubnis der betreffenden Personen einzuholen.
Leider kenne ich Ihr Projekt nicht genau genug, um detailliertere Informationen zu liefern. In der Regel ist eine Inaugenscheinnahme des fertigen Werkes erforderlich, um einen verbindlichen rechtlichen Rat abzugeben.
Von daher kann ich nur beherzigen, die dargestellten Grundregeln einzuhalten, damit es nicht im Nachhinein zu rechtlichen Problemen kommt.
Für Nachfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Alexander J. Boos
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