Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema E-Mail.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Was kann ich damit machen?
Hallo
wie danken für Ihr Interesse und freuen uns Ihnen mitteilen zu können, das Sie von uns ein Garmin Nüvi3790T kostenlos erhalten werden.
Wir benötigen von Ihnen nur die Angaben, wohin wir Ihnen Ihr GRATIS Gerät senden dürfen.
Diese geben Sie bitte hier ein.
http://www.bqz2.net/?s=7
Das Gerät bekommen Sie komplett gratis von uns, versprochen!
Solche Mails bekomme ich seit Anfang des Jahres. Aktiviere ich den Link - E-Mail abbestellen, bekomme ich sie weiterhin in leicht abgewandelter Form. Auf der Anbieterseite befindet sich ein Link - wenn Sie hier klicken, erklären Sie sich mit den Geschäftsbedingungen einverstanden ...! Schon sitz ich wohl in der Abzokefalle, denke ich.
Blockiere ich den Anbieter, damit die Mail gleich in den Junk Mülleiner landet, geht das nicht, weil die Mail präpariert sein muss; sie taucht immer wieder mit etwas geänderter Mailaderesse im Posteingang auf.
WAs kann man gegen solche Betrugsversuche tun? Ich bin sicher, dass da kein Geschenk auf mich wartet.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 20.08.2010 06:59:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Den Zugang unverlangter E-Mails müssen Sie keinesfalls dulden. Hier haben Sie einen Unterlassungsanspruch.
Es handelt sich hier um unzumutbare Belästigungen nach § 7 UWG.
Sie sollten daher einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, um Ihren Anspruch durchzusetzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
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