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Guten Tag,
ich habe nur eine kurze Frage zu einem allgemeinen Thema:
Wie schwer oder leicht ist es, als deutscher Staatsbürger zivilrechtliche Forderungen wie Schadensersatz, Unterlassungsansprüche, Schmerzensgelder, offene Forderungen (aus Rechnungen) im Europäischen Ausland (Österreich, Frankreich, Italien) durchzusetzen?
Kommen da erhebliche Kosten auf einen zu?
Besonders Italien ist ja bekannt für eine "schnelle" Abwicklung von Zivilprozessen (meist über 10 Jahre).
Würden solche Unterlassungsansprüche z.B. gegen einen Franzosen in Deutschland verhandelt oder in Frankreich?
Es würde mich sehr freuen da einen grundlegenden Einblick zu bekommen. Es muss nicht eine extra-vagante Antwort sein, denn sicher gibt es da wieder Ausnahmen von Ausnahmen.
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