Durchsetzbarkeit von gerichtlich anerkannten Forderungen
| 20.04.2012 17:30 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
für den unten in Grundzügen dargestellten Sachverhalt bitte ich um praxisnahe anwaltliche Beurteilung:
Die Verkäuferin (V) verkaufte an die Käuferin (K) ein Wohngebäude für rund 200 T€. Nach kurzer Zeit forderte die K von V rund 40 T€ Schadensersatz wegen arglistig verschwiegener Mängel.
K erwarb eine Eigentumswohnung für rund 100 T€. Finanziert mit 70 T€ aus dem Verkaufserlös und 30 T€ Bankdarlehen. V bezieht eine Witwenrente von rund 800 € netto im Monat. Zum Zeitpunkt der Schadensersatzforderung betrugen die Ersparnisse 3 T€.
Frage 1:
Mit welcher Folgen/Zwangsmaßnahmen hat V in dem Fall zu rechnen, dass die Forderungen der K gerichtlich bestätigt werden?
Frage 2:
Sollte, da die K einen FA für Bau- und Architektenrecht eingeschaltet hat, ebenfalls ein FA (für Bau- und Architektenrecht oder besser andere Fachrichtung?) aufgesucht werden oder ist das wegen der allgemeiner Natur der arglistigen Täuschung nicht notwendig.
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen schon heute.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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