ich habe eine Forderung gegen eine GmbH & Co. KG
Ich hatte damals in 2009 einen Mahnantrag gestellt.
Kurz darauf habe ich von den Anwälten ein Schreiben erhalten.
Mit dem Inhalt das ich gegen Ihre Mandantschaft eine Forderung geltend gemacht hätte und sie fristwahrend Widerspruch eingelegt haben.
Ihre Mandantschaft wäre aber bereit die Angelegenheit vergleichweise beizulegen haben aber nicht genug Geld um die Gesamtforderung zu begleichen und haben eine Zahlung von 100% der Rechtsverfolgungskosten sowie 30% der Hauptforderung zugesagt. Ich müßte nur zustimmen und würde das Geld sofort erhalten.
Darauf hatte ich Strafanzeige wegen Betrug und Insolvenzverschleppung gestellt.
Nun ist in der Sache entschieden worden. Wegen Betrug kam es zu keiner Verurteilung. Aber wegen Insolvenzverschleppung wurde zu Geldstrafen verurteilt.
Dazu meine Fragen:
1)Ist meine Forderung durch das Vergleichsangebot durch den Gläubiger anerkannt?
2) Da einer oder beide Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung verurteilt wurden greift da jetzt die sogenannte "Durchgriffshaftung" bzw.
kann ich nun meine Forderung direkt gegen die Geschäftsführer geltend machen?
3) Wie genau ist in so einem Fall die Vorgehensweise?
4) Kann ich irgendwoher das genau Urteil mit den Tagessätzen finden?
5) Wie würden Sie anhand der Angaben die Chancen einschätzen. Also unabhängig von der Zahlungsfähigkeit der Geschäftsführer
Vielen Dank für Ihre Einschätzung
Antwort geschrieben am 13.01.2012 19:42:08 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
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zunächst vielen Dank für Ihre Anfragen, die ich wie folgt beantworte:
1)Ist meine Forderung durch das Vergleichsangebot durch den Gläubiger anerkannt?
Durch das Vergleichsangebot der Rechtsanwälte mit dem Hinweis, dass nicht mehr ausreichend Geld vorhanden sei, um die Forderung vollständig zu begleichen, ist Ihre Forderung gegenüber der GmbH & Co. KG anerkannt worden.
2) Da einer oder beide Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung verurteilt wurden greift da jetzt die sogenannte "Durchgriffshaftung" bzw.
kann ich nun meine Forderung direkt gegen die Geschäftsführer geltend machen?
Die Durchgriffshaftung, also die private Haftung des Geschäftsführers einer GmbH – bei der GmbH & Co. KG erfolgt eine analoge Anwendung – für Forderungsausfälle kann sich in zwei Fällen ergeben und zwar:
a) Beim Eingehungsbetrug
b) Bei der Insolvenzverschleppung
Da der Eingehungsbetrug gem. § 263 StGB vorliegend nicht gegeben ist bzw. dem Geschäftsführer nicht nachgewiesen werden konnte, entfällt eine persönliche Haftung des Geschäftsführers bezüglich Ihrer Forderung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB
In Betracht kommt allerdings aufgrund der Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung eine persönliche Haftung des oder der Geschäftsführer aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 GmbHG.
Die Insolvenzantragspflicht ist eine Schutznorm zur Sicherung der Gesellschaftsgläubiger. Wird die Dreiwochenfrist zum Eigeninsolvenzantrag nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH nicht eingehalten, können Gläubiger nach § 823 Abs. 2 BGB Forderungsausfälle, die ihnen aus einer Verletzung dieser Pflicht entstanden sind, gegen den Geschäftsführer persönlich geltend machen. Der GmbH-Geschäftsführer, der die Geschäfte der GmbH in einer insolvenzreifen Situation weiterführt, haftet den Neugläubigern auf Schadenersatz. Denn hätte der Geschäftsführer den Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt, wäre es aufgrund des Insolvenzantrages zu keinem Vertragsabschluss mehr gekommen. Den Beweis für das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen der Insolvenzantragspflicht muss der Gläubiger erbringen. Sie müssen demnach für eine Durchgriffshaftung gegenüber dem Geschäftsführer vor Gericht nachweisen, dass im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit Ihnen die GmbH & Co. KG bereits insolvent war. Diesen Nachweis können Sie anhand der Ermittlungsakte erbringen, wenn sich aus dieser ergibt, dass ein Insolvenzantrag vor dem mit Ihnen getätigtend Vertragsabschluß gestellt hätte werden müssen.
3) Wie genau ist in so einem Fall die Vorgehensweise?
Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte
4) Kann ich irgendwoher das genaue Urteil mit den Tagessätzen finden?
Aus der Ermittlungsakte wird sich das Urteil ergeben.
5) Wie würden Sie anhand der Angaben die Chancen einschätzen. Also unabhängig von der Zahlungsfähigkeit der Geschäftsführer
Wie hoch Ihre Chancen sind, im Wege der Durchgriffshaftung Regress bei dem oder die Geschäftsführer zu nehmen, wird sich erst nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte ergeben.
Falls Sie insoweit anwaltliche Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Im Übrigen nehmen Sie bitte bei Unklarheit die Nachfragefunktion in Anspruch.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
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