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Frage geschrieben am 18.08.2011 02:54:56

Durch Prüfung gefallen - Wie nun handeln?

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 959
Ich bin 21 Jahre alt, habe das dritte Lehrjahr als Auszubildende zum Bäcker fertig. Nach meinem Fachabitur auf dem Bereich Technik habe ich mit der Ausbildung begonnen. Die Berufsschule habe ich in Brandenburg mit 2,8 abgeschlossen, die Theoretische Prüfung bestanden. Jedoch habe ich heute nach Ansicht des Prüfungsauscchußes in Cottbus die Ausbildung nicht geschafft und bin durchgefallen. Ich ziehe nun am Freitag zu meinem Verlobten nach Mainz in Rheinlandpfalz. Auf der Bescheinigung, dass ich durchgefallen bin steht, dass binnen einen Monats Widerspruch hiergegen einreichen kann.

1. Wenn ich nun in Mainz wohne, wie zählen die dortigen Gesetze für eine Wiederholung der Prüfung da ich diese ja in einem anderen Bundesland abgelegt habe? Muss ich 6 Monate warten bzw ein Praktikum bei einem Bäckerbetrieb machen um erneut zur Prüfung zugelassen zu werden? Oder geht dies schon früher

2. Kann ich meine Prüfung aufgrund meines Schulzeugnisses mit 2,8 meines Fachabitures mit 3,0, meiner bestandenen Theoretischen Prüfung über den Verwaltungsweg einklagen? Ich fühle mich benachteiligt, des weiteren wurden Sachen verlangt, die ich von meinem Ausbildungsbetrieb gar nicht beigebracht bekommen habe. Welche Gründe könnten eine Beschwerde rechtfertigen oder eine Wiederholung der Prüfung erzwingen?


3. Habe ich nach 3 Jahren Ausbildung auch wenn ich nicht bestanden habe, Anspruch auf ALG 1 und wenn ja wie hoch dürfte dieses sein?

Bitte erläutern Sie mir die Rechtssprechung für Rheinlandpfalz was mich dort nun erwartet und geben Sie mir Tipps wie ich am besten meine Ausbildung einklagen könnte unter welchen Vorausssetungen. Ich habe ja in allen anderen Bereichen nicht versagt. Teilen Sie mir mit wie ich mit dieser Situation verfahren soll.

Ich kann nur 25,00 Euro ausloben, da ich nun erst mal arbeitslos bin.Danke trotzdem. Und ich hoffe doch auf eine ausführliche Antwort und Tipps wie ich am besten doch vorgehen kann.



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