1. Wenn ich nun in Mainz wohne, wie zählen die dortigen Gesetze für eine Wiederholung der Prüfung da ich diese ja in einem anderen Bundesland abgelegt habe? Muss ich 6 Monate warten bzw ein Praktikum bei einem Bäckerbetrieb machen um erneut zur Prüfung zugelassen zu werden? Oder geht dies schon früher
2. Kann ich meine Prüfung aufgrund meines Schulzeugnisses mit 2,8 meines Fachabitures mit 3,0, meiner bestandenen Theoretischen Prüfung über den Verwaltungsweg einklagen? Ich fühle mich benachteiligt, des weiteren wurden Sachen verlangt, die ich von meinem Ausbildungsbetrieb gar nicht beigebracht bekommen habe. Welche Gründe könnten eine Beschwerde rechtfertigen oder eine Wiederholung der Prüfung erzwingen?
3. Habe ich nach 3 Jahren Ausbildung auch wenn ich nicht bestanden habe, Anspruch auf ALG 1 und wenn ja wie hoch dürfte dieses sein?
Bitte erläutern Sie mir die Rechtssprechung für Rheinlandpfalz was mich dort nun erwartet und geben Sie mir Tipps wie ich am besten meine Ausbildung einklagen könnte unter welchen Vorausssetungen. Ich habe ja in allen anderen Bereichen nicht versagt. Teilen Sie mir mit wie ich mit dieser Situation verfahren soll.
Ich kann nur 25,00 Euro ausloben, da ich nun erst mal arbeitslos bin.Danke trotzdem. Und ich hoffe doch auf eine ausführliche Antwort und Tipps wie ich am besten doch vorgehen kann.
