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Frage geschrieben am 18.04.2010 20:29:11

Dummheit beim Autokauf gemacht, nun Wagen defekt

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1230
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo. Mir ist folgendes passiert:

Ich habe vor 2 Wochen einen Alfa Spieder gekauft.
Die Situation war folgende:
Ich hab mir ein Auto im Internet angeschaut. Leider war der Händler 400km von mir weg. Alles per Tel klar gemacht, als ich dann dort stand, meinten die sie verkaufen normal nur an andere Händler blabla wegen der Garantie. Hat vorher keiner erwähnt... Jetzt hab ich mich, da ich jetzt schon 400KM von denen belabern lassen mich auf dem Kaufvertrag als irgendeine Firma einzutragen. Die meinten die machen das oft so, interessiert keinen Menschen...
Die hatten den Zahnriemen getauscht und Tüv/Asu neu gemacht. zwei Wochen und 800km später: Wahrscheinlich ein Kolbenfresser. Er läuft zwar noch macht aber sehr komisch. Der ADAC hat ihn jetzt in meine Werkstatt geschleppt, die schauen sich das morgen mal an, machen aber erst mal noch nichts.

Nun wollte ich fragen was ich machen kann wenn die sich jetzt quer stellen sollten... Hab ich da ne Chance? Auto zurück geben, reparieren ect. Kann da ein Anwalt was machen?

Bin für jede Hilfe dankbar

mfg


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 18.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 18.04.2010 21:09:43
Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Pfarrergasse 2, 93047 Regensburg, Tel: 0941/5841523, Fax: 0941/5841522
Fachanwalt Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrszivilrecht, Immobilienrecht, Kapitalanlagenrecht
Bewertungen: 123
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:

Nach § 475 BGB ist auch beim Gebrauchtwagenkauf gegenüber einem Verbraucher ein gänzlicher Gewährleistungsausschluss nicht möglich. Lediglich die Verjährung kann auf ein Jahr verkürzt werden. Sie haben als Verbraucher somit die Mängelgewährleistung. Das bedeutet, Sie müssen den Verkäufer zunächst zur Nachbesserung/Nachlieferung auffordern. Hierzu müssen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist (2 Wochen) setzen. Wenn der Verkäufer eine Nachbesserung ablehnt, so können Sie den Kaufvertrag wandeln oder den Kaufpreis mindern.


Nun zur Frage der Firma:

Da ich zu meinen Ausführungen zu den Gewährleistungsrechten den Begriff des Verbrauchers verwandt habe, ahnen Sie sicherlich, warum Ihr Verkäufer auf der Firmeneigenschaft bestand.

Der Verkäufer hat also versucht § 475 BGB dadurch zu umgehen, indem er Sie als Unternehmer und nicht als Verbraucher darstellt. Ein solcher Umgehungsversuch ist natürlich unwirksam. Sie werden nicht einfach dadurch zum Unternehmer indem Sie sich im Kaufvertrag als Firma ausgeben. Sie sind nach wie vor als Verbraucher anzusehen und haben daher die oben beschriebenen Gewährleistungsrechte.
Soweit die Verkäuferseite Gewährleistungsansprüche ablehnt, geschieht dies, wie oben beschrieben, zu Unrecht. Um Ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen sollten Sie dann eine Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche beauftragen.


Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick gegeben zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.04.2010 21:24:21

vielen dank. Das war schnell und informativ.

Nach Ihrer Antwort werde ich morgen gleich einen Anwalt aufsuchen und mich auf einen Rechtsstreit wenn nötig einlassen.

Vielen Dank und schönen Sonntag noch
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.04.2010 21:36:56

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank und viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen


Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Dummheit beim Autokauf gemacht, nun Wagen defekt | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-04-18
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