Frage geschrieben am 07.07.2009 14:10:02
Drop shiping aus China
Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 972aufmerksam habe ich hier ein Thema gelesen über Dropshipping aus China.
Besonders interessiert mich diese Aussage:
"Wenn Sie den Kunden DIREKT von China aus beliefern lassen, liegt umsatzsteuerrechtlich der Ort der Lieferung in China und der ganze Vorgang ist dementsprechend hier in Deutschland nicht umsatzsteuerbar, sodass Sie in der Rechnung auch KEINE Umsatzsteuer ausweisen dürfen.
Der Kunde wird also nicht doppelt belastet. "
OK soweit ist diese Aussage sehr informativ!
Diese Aussage gilt auch wenn man den Firmensitz in Deutschland hat? Also die Situation ist die Gleiche, Firma in Deutschland Kunden weltweit, aber die Entsendung erfolgt IMMER direkt aus China zum jeweiligen Kunden!!!
Nach dieser Aussage DARF ich keine MwSt ausschreiben (logisch)!
Was mich dazu interessiert ist wie es mit der CE-Kennzeichnung der Elektroartikel aus sieht?
Ist der Firmensitz entscheidend oder der Ort wo die Ware entsendet wird?
Denn ich arbeite mit einer Firma zusammen die ihren Sitz in China hat, sie können Problemlos in die EU exportieren, nun stellt sich mir die Frage wie es in meinem Fall aussieht!?
Der Kunde (Onlinekäufer) wird wie gesagt direkt aus China beliefert!
Muss ich auf Grund des Firmensitz Garantie geben, Wiederrufsrechte und CE-Kennzeichnungen vorweisen?
Hoffe die entsendung zählt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefen
-- Einsatz geändert am 08.07.2009 12:30:46
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