Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 45 weitere Antworten zum Thema Nötigung.
ich habe heute von einem ehemaligen versicherungskunden (albaner) eine
drohung ausgesprochen bekommen, die mich sehr beunruhigt.
eigentlich wollte ich die nötigung ignorieren - jedoch hatte er meine familie mit einbezogen - von daher will ich nun doch handeln..
ich möchte jedoch zunächst keine anzeige erstatten, sondern ihm eine Unterlassungserklärung mit androhung einer anzeige etc. zukommen lassen. Ziel sollte es sein, dass er sensibilisiert wird, dass er den bogen überspannt hat und ihm daraus duchaus rechtliche konsiquenzen drohen können (staatsanwaltschaft etc.)
die unterlassungserklärung will ich noch morgen vormittag bei ihm abgeben, von daher benötige ich diese kurzfristig. gerne kann ich den genauen sachverhalt und die nötigung genauer per mail nochmals erklären, wenn dies relevant sein sollte.
das abmahnschreiben soll ihm detailliert die konsiquenz aufzeigen, damit diese eine abschreckende wirkung hat
1 es wird ein abmahnschreiben mit einer dazugehörigen unterlassungserklärung benötigt
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 7.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 7.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 07.04.2010 23:24:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander Stephens
Neuhauserstr. 3, 80331 München, Tel: 089 23 66 20-63, Fax: 089 25 55 13-2717
Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Opferschutzrecht
Bewertungen: 171
Neuhauserstr. 3, 80331 München, Tel: 089 23 66 20-63, Fax: 089 25 55 13-2717
Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Opferschutzrecht
Bewertungen: 171
bitte setzen Sie sich mit mir unter info@stephens-coll.de in Verbindung, um mir den genauen Hergang des Sachverhalts zu schildern.
Vielen herzlichen Dank,
Alexander Stephens
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Stephens direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

